Neue Prüfungsordnung B.-Sc.
- Der/die Bewerber/in muss aus den folgenden Sportarten vier bestehen, wobei je zwei aus dem Bereich der Individualsportarten und zwei aus dem Bereich Spielsportarten auszuwählen sind.
Individualsportarten: Leichtathletik, Schwimmen, Gymnastik, Turnen
Spielsportarten: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball
Die 6 aus 7 Regelung im Bereich Leichtathletik/Turnen ist hierbei nicht anwendbar.
- Die Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber an einer anderen Universität oder Hochschule ein gleichwertiges Aufnahmeprüfungsverfahren erfolgreich absolviert hat oder im Abitur das Leistungsfach Sport mit mindestens 9 Notenpunkten abgeschlossen hat.
- Es werden keine Teildisziplinen der Reifeprüfung anerkannt. Teildisziplinen, die im Rahmen des universitären Aufnahmeprüfungsverfahrens bestanden wurden, werden zwei Jahre lang archiviert und bei etwaigen späteren Prüfungsversuchen innerhalb dieses Zeitraumes entsprechend anerkannt.
- Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung weisen ihre Eignung durch die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Behinderte nach. Die Bescheinigung über das bestandene Sportabzeichen darf nicht älter als drei Jahre sein und ist mit dem Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung gemäß § 2 vorzulegen.
Studierende, die sich sowohl für den Studiengang B.-Ed. Sportwissenschaft als auch B.-Sc. bewerben möchten, müssen die umfangreichere Aufnahmeprüfung zum B.-Ed. Sportwissenschaft erfolgreich ablegen. [ Zur Anmeldung ]