Philosophische Fakultät

Habilitationsordnung

Grundlage für die Durchführung von Habilitationsverfahren an der Philosophischen Fakultät ist deren Habilitationsordnung vom 01.04.2011. in der jeweils aktuellen Fassung (aktuell 11.04.2018).
For your convenience, following this link you can find an English translation (which is not legally binding!).

Zuständig für alle Entscheidungen, für die in der Habilitationsordnung keine besonderen Regelungen getroffen wurden, ist der Habilitationsausschuss der Philosophischen Fakultät. Vorsitzender des Habilitationsausschusses ist der Dekan.

Bitte vereinbaren Sie vor Einreichung des Habilitationsgesuchs einen Beratungstermin mit Frau Dr. Winhart.

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