Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung

Antworten auf häufige Fragen

Zertifikatsstudium Begabtenförderung und Potenzialentwicklung

Das Bewerbungsverfahren

Wie kann ich meinen Hochschulabschluss nachweisen?

Bitte reichen Sie hierfür einen Scan Ihres Abschlusszeugnisses ein.

Zählt ein Freiwilligendienst oder das Referendariat bereits zu der geforderten mindestens einjährigen Berufserfahrung?

Nein, ein Freiwilligendienst oder das Referendariat zählen nicht zu der geforderten Berufserfahrung.

Wie kann ich meine Berufserfahrung nachweisen?

Für Beamtinnen und Beamte
z.B. mit der Urkunde zur Verbeamtung (auf Lebenszeit), der Ernennungsurkunde zur/m OStR/StD/OStD/(Kon-)Rektorin/Rektor, Dienstliche Beurteilung, Dienstvertrag, Schreiben der Schule oder des Regierungspräsidiums
Bitte achten Sie darauf, dass die Dauer oder der Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit ersichtlich ist. Erforderlich ist Berufserfahrung im pädagogischen Bereich von mindestens 800 Zeitstunden. Das Dozieren von mindestens 3 Hector Kursen kann alternativ angerechnet werden.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
z.B. mit einem Arbeitszeugnis, einem Arbeitsvertrag, mit einem Schreiben der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Bitte achten Sie darauf, dass die Dauer oder der Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit ersichtlich ist. Erforderlich ist Berufserfahrung im pädagogischen Bereich von mindestens 800 Zeitstunden. Das Dozieren von mindestens 3 Hector Kursen kann alternativ angerechnet werden.

Wo kann ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, Zeugnis des berufsqualifizierenden Studiums, vollständiger Lebenslauf, Nachweis über mindestens einjährige Berufserfahrung im pädagogischen Bereich; bei Interesse an Stipendium zusätzlich: Motivationsschreiben Link ) in einem pdf-Dokument an BuPspam prevention@hib.uni-tuebingen.de.

 

Rund um die Bewerbung

Benötige ich eine Zustimmung oder Genehmigung meiner/meines Vorgesetzten für die Teilnahme am Zertifikatsstudium?

Sie benötigen keine offizielle Genehmigung. Es handelt sich um eine Weiterbildung im privaten Bereich. Allerdings ist eine Unterstützung durch Ihre Vorgesetzten/Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin sehr hilfreich, so dass Sie beispielsweise auch an den Veranstaltungsterminen (Freitagnachmittag sowie Mittwochabend) von der Unterrichtspflicht befreit werden bzw. Bildungsurlaub beantragen können.

Was ist Bildungsurlaub/Bildungszeit und wer kann diese/n in Anspruch nehmen?

Nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) haben alle Beschäftigten in Baden-Württemberg (gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ebenso wie für Beamte und Beamtinnen) Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr, in der sie sich beruflich oder politisch weiterbilden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Muss ich das Studium als „Nebentätigkeit“ genehmigen lassen?

Nein, das Studium ist eine Weiterbildung, keine Nebentätigkeit, und muss daher nicht als solche genehmigt werden.

Finanzielles

Fallen für das Zertifikatsstudium sogenannte Zweitstudiengebühren an?

Nein. Die Kosten des Zertifikatsstudiums für Teilnehmende belaufen sich auf 1.500 Euro zzgl. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, aber es fallen keine Zweitstudiengebühren an.

Kann ich finanzielle Unterstützung erhalten?

Es besteht die Möglichkeit, sich auf ein Stipendium der Hector Stiftung II zu bewerben.
Wird ein Stipendium gewährt, werden die Kosten, die von den Teilnehmenden eingangs entrichtet wurden, nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikatsstudiums erstattet. Die Kriterien für die Bewerbung auf ein Stipendium finden Sie hier
Die Bewerbung auf ein Stipendium ist nur während des Bewerbungszeitraumes (15.06.-15.09.) möglich.

Studienorganisation

Können Module aus einem anderen Weiterbildungszertifikat angerechnet werden?

Dies ist prinzipiell möglich. Es ist dabei allerdings keine Reduktion der Studiengebühren möglich. Die Anrechenbarkeit muss im Einzelfall geprüft und genehmigt werden. Kriterien für die Anerkennung externer Studienleistungen sind insbesondere: Zuordenbarkeit externer Studienleistung (z.B. Modul, Vorlesung, Seminar) zu einem Modul des Zertifikatstudiums, Gleichwertigkeit der Anzahl an ECTS, mind. 70% Übereinstimmung der Inhalte. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an BuPspam prevention@hib.uni-tuebingen.de.

 

Wie groß ist der Arbeitsaufwand, der auf mich zukommt?

Das Zertifikat umfasst 15 ECTS (verteilt auf 20 Monate). Ein- und dieselbe Aufgabe wird von unterschiedlichen Personen ganz unterschiedlich schnell bearbeitet. Daher ist es uns nicht möglich, eine genaue Zahl an Stunden zu nennen, mit der Sie rechnen sollten. Generell ist das Zertifikat so angelegt, dass es gut möglich ist, dieses berufsbegleitend zu absolvieren. Gleichwohl gilt: Bitte prüfen Sie individuell, ob ein berufsbegleitendes Studium in Ihre derzeitige Arbeits- und Lebenssituation passt.

Wo finden die Seminare statt?

Die Präsenz-Wochenenden finden in einem Seminarraum im sechsten Stock im Innovationszentrum Westspitze, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen statt.