Uni Tübingen

Das Rektorat

Gruppenbild der Rektoratsmitglieder

Das Rektorat ist nach Landeshochschulrecht das Leitungsorgan der Universität. Die Aufgaben des Rektorats sind in § 16 Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Das Rektorat ist für die Angelegenheiten der Universität zuständig, für die in diesem Gesetz oder in der Grundordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Ausdrückliche Zuständigkeiten werden im LHG insbesondere benannt wie folgt:

Die RektorinProf. Dr. Karla Pollmann T. +49 7071 29-72513
Der Prorektor für Nachhaltige Entwicklung und Erste Allgemeine Vertretung der RektorinProf. Dr. Samuel Wagner T. +49 7071 29-77099
Die Prorektorin für Lehre und StudiumProf. Dr. Karin AmosT. +49 7071 29-76429
Die Prorektorin für Forschung, Innovation und TransferProf. Dr.rer.nat. Katja Schenke-LaylandT. +49 7071 29-72502
Der Prorektor für Internationales, Diversität und UniversitätskulturProf. Dr. József FortághT. +49 7071 29-72511
Der KanzlerDr. Andreas RothfußT. +49 7071 29-72515