Gentechnik
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Gentechnik an der Universität und am Universitätsklinikum Tübingen.
Das Angebot richtet sich an alle, die bereits gentechnische Arbeiten durchführen oder entsprechende Projekte planen. Sie finden hier praxisnahe Hinweise, unterstützende Formulare und weiterführende Informationen für eine sichere und rechtskonforme Durchführung Ihrer Arbeiten.
Antragstellung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Beauftragten für Biologische Sicherheit (Universität: Dr. Jacqueline Wettengel, Klinikum: Dr. Alexandra Sauer). Beide beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Die erforderlichen Formblätter und Musterbetriebsanweisungen stehen für die Universität im Download-Bereich (nur interner Zugriff für angemeldete Benutzer) bereit. Angehörige des Universitätsklinikums Tübingen erhalten die Unterlagen auf Anfrage per E-Mail. Alle Formulare sind auch auf der Downloadseite des RP Tübingen zu finden.
Umweltrecht
Den vollständigen Wortlaut des Gentechnikgesetzes (GenTG), der zugehörigen Verordnungen sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften finden Sie hier. Darüber hinaus finden Sie hier auch weiterführende Regelungen aus dem Umwelt-, Arbeits- und Technikrecht, die im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten relevant sein können.
ZKBS
Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Gentechnik. Ihre Stellungnahmen sowie Listen risikobewerteter Organismen und Vektoren sind auf den Seiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abrufbar.
Fortbildungsveranstaltung
Wer eine gentechnische Arbeit als Projektleiterin oder Projektleiter übernehmen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder (tier-)medizinischen Studium (Master oder Diplom)
- mindestens drei Jahre praktische Erfahrung im Bereich der Gentechnik
- Besuch einer Fortbildungsveranstaltung gem. § 28 GenTSV (Nachweis erforderlich)
Aufzeichnungen
Nach der Gentechnikaufzeichnungsverordnung ist der Projektleiter zur Führung von Aufzeichnungen über die Durchführung gentechnischer Arbeiten verpflichtet. Wir empfehlen, die Aufzeichnungsformulare des RP Tübingen (hier gibt es auch weitere Hinweise) zu verwenden. Diese Formulare und angepasste Deckblätter finden Sie auch in unserem Download-Bereich.