Für den Umgang mit Maschinen, Geräten, Gefahrstoffen und für gefährliche Arbeitsverfahren müssen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen erstellt werden.
Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention und sind eine systematische Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte. Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbindlich werden.
Bekanntgabe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die fertigen Betriebsanweisungen müssen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgesprochen werden. Weiterhin müssen Betriebsanweisungen einfach und jederzeit an geeigneten Stellen zugänglich sein. Üblicherweise erfolgt das in Papierform in Arbeitsplatznähe, ist je nach Situation vor Ort auch elektronisch möglich. Bei Änderungen, zum Beispiel der betrieblichen Abläufe, sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.
Muster für Betriebsanweisungen finden Sie unter folgendem Link:
https://mediencenter.bgrci.de/suche?search=betriebsanweisung
Unterstützung zur Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen finden sie unter:
https://ssl.gischem.de/suche/index.htm
Muster für Betriebsanweisungen vieler Maschinen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/betriebsanweisungen/maschinen-und-geraete
Eine Muster-Betriebsanweisung für ein (chemisches) Labor an der Universität Tübingen zur eigenen Bearbeitung kann hier heruntergeladen werden.
Bitte im Intranet anmelden (oben rechts).
Die Chilenische Einsiedlerspinne “Loxosceles laeta” wurde in einigen Räumen an der Universität Tübingen gesichtet. Sollten Beschäftigte der Uni in diesen Bereichen tätig werden, ist vorab eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. die bestehende zu ergänzen. Zur Unterstützung wird hier eine Muster-Betriebsanweisung sowie eine allgemeine Information zur Verfügung gestellt.
Dienstleistungsunternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, können diese Informationen nutzen, um für den Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Wenn Sie als Universitätsangehörige Dienstleistungsunternehmen beauftragen, müssen Sie den Auftragnehmer über die Spinne informieren.
Anmeldung erforderlich. Externe wenden sich bitte an ihre Ansprechpersonen an der Universität Tübingen.
Mitarbeitende und Studierende sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.
Eine zusätzliche Unterweisung kann erforderlich sein:
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung.
Unterweisungsinhalte sind z.B.
Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Hierfür kann das Musterformular.docx verwendet werden.
Als Unterweisungshilfe für das richtige Verhalten im Brandfall stellen wir eine Präsentation als Unterweisungshilfe zur Verfügung.
Bitte im Intranet anmelden (oben rechts).
Als Unterweisungshilfe stellen wir die Basisunterweisung Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung. Das Muster soll individuell angepasst und erweitert werden:
Bitte im Intranet anmelden (oben rechts).
Beratung und Kontakt: Fachkräfte für Arbeitssicherheit | arbeitsschutzspam prevention@uni-tuebingen.de