Alle Personen, die an der Universität Tübingen eingestellt werden sollen, müssen im Vorfeld ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Ohne ein Führungszeugnis können Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.
Antrag aus dem Ausland: Bitte geben Sie im Antragsformular die folgende Anschrift der Empfängerbehörde an:
Nach Beantragung wird das Führungszeugnis auf dem Postweg direkt an die Personalabteilung der Universität Tübingen übersandt.
Weitere Information zur Antragstellung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument244530
Wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie das Führungszeugnis entweder direkt bei Ihrer örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro, Rathaus) oder online unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragen. Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument244524
Wenn Sie beim Welcome Center angemeldet sind, erhalten Sie ausführliche Informationen und Unterstützung bei der Beantragung eines Führungszeugnisses