Uni-Tübingen

Pharmazie - Staatsexamen

Eckdaten zum Studiengang

Fakultät
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Abschluss
Staatsexamen

Zulassungsbeschränkung
Ja, im 1. und höheren Fachsemestern

Regelstudienzeit
8 Semester

Kombinationsfach erforderlich?
Nein

Bewerbungsfrist 1. Fachsemester
Überblick Bewerbungsfristen

Studienbeginn
Wintersemester

Unterrichtssprache
Deutsch

Finanzen
Beiträge und Gebühren

Jetzt bewerben

Voraussetzung und Bewerbung

Wenn Sie eine Bewerbung ab dem WS 20/21 anstreben, gelten für Sie bereits die neuen Zulassungsregelungen. Informationen zum Zentralen Verfahren (Studiengänge Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) finden Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.

Es gibt verschiedene Quoten:

Vorabquoten:  Bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an bestimmte Bewerbergruppen verteilt. Dies sind: Härtefälle, Ausländer*innen, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Bundeswehr), ihren Beruf in Bereichen des besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben.

Abiturbestenquote:  Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. Da es aber je nach Bundesland Unterschiede bei den Abiturnoten gibt, werden zuerst 16 Landesquoten gebildet, pro Bundesland eine Quote. Wenn Sie z.B. in Baden-Württemberg Ihr Abitur gemacht haben, werden Sie mit allen anderen baden-württembergischen Abiturientinnen und Abiturienten auf der Landesliste für BW geführt. Die Rangfolge der Bewerber*innen auf den einzelnen Listen wird nach den Kriterien Punktzahl, Dienst und Los erstellt. Nachdem die 16 Landeslisten erstellt wurden, werden diese mithilfe eines mathematischen Verfahrens zu einer Bundesliste für ganz Deutschland zusammengeführt. Dadurch erhält jede(r) Bewerber*in auf der Bundesliste eine eindeutige Positionszahl. Anhand dieser werden Sie an den von Ihnen gewählten Hochschulen auf einem bestimmten Rangplatz eingeordnet. Welche Studienorte Sie bei Ihrer Bewerbung gewählt haben, spielt für den Rangplatz keine Rolle. Die Studienplätze werden dann anhand der Ranglisten-Positionen an die Bewerber*innen vergeben.

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): Die nächste Hauptquote ist die ZEQ. Über sie werden 10% der Studienplätze vergeben. In der Übergangsphase (vermutlich bis zur Bewerbung für das WS 2022/23!) werden in Tübingen die Studienplätze in dieser Quote nach den gleichen Kriterien vergeben, wie in der letzten Hauptquote, dem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH).

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH): Mit einem Anteil von 60% werden die meisten Studienplätze schließlich im AdH vergeben. Im AdH können die Hochschulen unterschiedliche Auswahlkriterien anwenden. Diese sind für den Studiengang Pharmazie an der Universität Tübingen:

  1. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Punkte): 60 von 100 Punkten
  2. Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests PhaST: 30 von 100 Punkten
  3. Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Anlage 6 HZVO):  5 von 100 Punkten
  4. Besondere Dienste (Anlage 7 HZVO):  2 von 100 Punkten
  5. Besondere Preise (Anlage 7 HZVO):  3 von 100 Punkten

Hier finden Sie die Auswahlsatzung Pharmazie Staatsexamen.

NC-Werte

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die NC-Werte stehen jeweils erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens fest. Hier finden Sie eine Übersicht über die Grenznoten des letzten Verfahrens
(link zu Studierendenabteilung:
https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/allgemeine-informationen-zur-bewerbung/informationen-zum-auswahlverfahren/)

Geplant ist, 30% der Studienplätze nach der sog. "Abitursbestenqoute" zu vergeben. Wie hoch diese - nach Durchführung des sog. "Prozentrangverfahrens" ist, steht erst nach dem Auswahlverfahren ist (welches zum WS 20/21 erstmalig nach dem neuen Verfahren von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren stattfindet). 

Ferner findet ein hochschuleigenes Auswahlverfahren statt, bei dem eine Höhergewichtung der studiumsrelevanten Fächer erfolgt.

Neben der Hochschulzugangsberechtigung gibt es keine formalen Zulassungsvoraussetzungen.

In Baden-Württemberg besteht die Pflicht, mit der Immatrikulation (Einschreibung) in einen grundständigen Studiengang einen Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zu erbringen.

Internationale Bewerber/innen *ohne* deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung müssen Deutschkenntnisse gemäß der Immatrikulationsordnung der Universität nachweisen (siehe auch Informationen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit / DSH-Sprachprüfung).

Die Studien- und Prüfungssprache ist deutsch. Für das Literaturstudium werden gute Englischkenntnisse erwartet. Deshalb werden Englischkenntnisse vorausgesetzt. Ein formaler Nachweis der Englischkenntnisse ist jedoch nicht erforderlich. Deutschkenntnisse im Umfang von DSH-2 (Testdaf4) werden bei ausländischen Studierenden vorausgesetzt.

Internationale Bewerber/innen *ohne* deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung müssen Deutschkenntnisse gemäß der Immatrikulationsordnung der Universität nachweisen (siehe auch Informationen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit / DSH-Sprachprüfung).

Es handelt sich um einen sog. „Mono-Studiengang“, d.h. das Studium erfolgt in einem wissenschaftlichen Fach.

Ein Parallelstudium ist ausgeschlossen!

Details zum Studiengang

Im Grundstudium werden chemische (Allgemeine und anorganische Chemie der Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe, Qualitative und quantitative Analytik unter Berücksichtigung von Arzneibuchmethoden, Organische Chemie der Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe, Synthese und Analytik, chemische Nomenklatur, Stereochemie und Instrumentelle Analytik), biologische (Pflanzenbiologie, Humanbiologie, Physiologie, Toxikologie, Mikrobiologie), mathematische, physikalische und pharmazeutisch-technologische Grundkenntnisse vermittelt.

Inhalt des Hauptstudiums sind die Pharmazeutisch-Medizinische Chemie (Eigenschaften, Synthese und Analytik der Arzneistoffe und Arzneimittel, sowie Biochemie, Pathobiochemie und Klinische Chemie), Pharmazeutische Biologie (Wirkstoffe aus Pflanzen und Mikroorganismen, Immunologie), Pharmazeutische Technologie (Entwicklung, Eigenschaften, Herstellung und Prüfung der Arzneimittel, Biopharmazie und Pharmakokinetik), sowie Pharmakologie & Toxikologie, Pathologie, Pharmakotherapie, Pharmakoökonomie, -epidemiologie und Klinische Pharmazie.

Das Studium besteht aus

  1. einem viersemestrigen Grundstudium, das mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen wird,
  2. einem viersemestrigen Hauptstudium, das mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen wird und
  3. einem einjährigen Praktikum unter Aufsicht des Landesprüfungsamtes und der Apothekerkammer, das mit dem 3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen wird.

Details finden Sie auf der Webseite Ablauf des Pharmaziestudiums in Tübingen.

Freiwilliger Auslandsaufenthalt
In jedem Studiengang ist ein freiwilliger Auslandsaufenthalt möglich. Mit der Planung sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden. 
Weitere Informationen und Beratung zum Auslandsstudium finden Sie auf der fachübergreifenden Seite Wege ins Ausland. Zudem bieten einige Fächer auch eigene Informationen zu Auslandsaufenthalten an. 

Zahlen und Fakten:

Im Studienjahr 2023/24 sind für alle Abschlüsse des Faches Pharmazie rund 800 Studierende eingeschrieben.

Pharmazie Staatsexamen: 624
Pharmaceutical Sciences and Technologies:

83

Promotion: 104

Die Studien- und Prüfungsordnung enthält rechtlich verbindliche Regelungen zu einem Studiengang. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Module eines Studiengangs absolviert und welche Prüfungen abgelegt werden müssen, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt auch, wie oft Prüfungen wiederholt werden können, welche Fristen für die Prüfungen eines Studiengangs gelten und wie die Abschlussnote berechnet wird. Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch helfen Ihnen, die Rahmenbedingungen Ihres Studiums zu verstehen und die richtigen Module/Lehrveranstaltungen auszuwählen.

Prüfungsordnung für den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Prüfungsordnung für den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Entscheidungshilfe bei der Studienwahl

Entscheidungshilfen für ein Erststudium

Die Universität bietet Hilfen zur Entscheidungsfindung an. Dazu gehören z.B. der Besuch von Lehrveranstaltungen, Orientierungsveranstaltungen zu Studienwahlthemen sowie verschiedene Beratungsangebote. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten für Studieninteressierte.

Entscheidungshilfen für Masterstudiengänge

Bei der Studienwahlentscheidung für die Masterstudiengänge spielen Spezialisierung, Schwerpunktsetzung und forschungs- sowie berufsbezogene Kriterien eine Rolle. Für Interessierte an Masterstudiengängen gibt es eine Vielzahl an Orientierungshilfen wie z.B. den Besuch von Lehrveranstaltungen und spezielle Beratungs- sowie Informationsangebote (z.B. Zentrale Studienberatung, Studienfachberatung, Career Service). Nähere Informationen finden Sie unter Beratung und Information.

Nach dem Studium

Typische Berufsfelder sind:

  • Apotheke
  • Krankenhausapotheke
  • Arzneimittel herstellende Industrie
  • Maschinenbauer (für Pharma-Bereich)
  • Fachschulen
  • Aufsichtsbehörde
  • Fachpresse und Informationssysteme
  • Interessensverbände

Eine Übersicht über die Tätigkeiten finden Sie bei der Landesapothekerkammer.

Beratung und Praktika
Der Career Service der Universität berät bei der Berufsorientierung und beim Berufseinstieg. Praktika und Jobs finden Sie im Praxisportal.

In Tübingen besteht die Möglichkeit für einen Master of Science in Pharmaceutical Sciences and Technologies.

Während eine Promotion grundsätzlich ab dem erfolgreich abgeschlossenem 2. Staatsexamen (nach dem Hauptstudium) möglich ist, wird heute im Regelfall eine überzeugende, eigenständige wissenschaftliche Arbeit im M.Sc. Pharmaceutical Sciences & Technologies oder einem vergleichbaren M.Sc.-Abschluss erwartet.

Informationen zur Promotion finden Sie auf der Webseite der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Direkte Informationen erhalten Sie auf Nachfrage von den Dozent*en (Professor*en, Juniorprofessor*en und Privatdozent*en) des Fachbereichs.

Informationen zur Ehemaligen-Vereinigung Alumni Tübingen.

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