Uni Tübingen

Unterstützen Sie das Deutschlandstipendium

Investieren Sie in Talente

Das Deutschlandstipendium verbindet seit 2011 engagierte Fördernde mit talentierten, leistungsstarken Studierenden der Universität Tübingen. Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie diesen Studierenden mehr Zeit für ihr Studium und ihr gesellschaftliches Engagement.

Das Besondere am Deutschlandstipendium: Der Bund verdoppelt jeden Euro, den Sie spenden. So werden beispielsweise aus 150 Euro unmittelbar 300 Euro. Sie entscheiden, mit welchem Betrag Sie das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen unterstützen wollen: Ab 1.800 EUR können Sie ein oder mehrere Deutschlandstipendien vollständig finanzieren oder mit einem Betrag Ihrer Wahl ein Deutschlandstipendium mitfinanzieren. 

Jetzt Zukunft fördern.

Was das Deutschlandstipendium möglich macht

Für manche Studierende bedeutet das Deutschlandstipendium, dass die Miete weniger zu Last fällt, für andere, dass sie Exkursionen wahrnehmen können. Allen gemeinsam ist, dass sie weniger arbeiten müssen und dadurch mehr Zeit und Freiraum für ihr Studium und ihr gesellschaftliches Engagement gewinnen.

Lesen Sie selbst, was Ihre Unterstützung alles bewirken kann. 

Treffen Sie am Sommerfest die Talente, die Sie fördern

Beim Sommerfest anlässlich der Vergabe der Deutschlandstipendien an der Universität Tübingen stehr vor allem eines im Mittelpunkt: die Begegnung. Studierende mit Deutschlandstipendium, Alumni des Deutschlandstipendiums, Fördernde sowie Universitätsangehörige kommen zusammen, um sich auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und über Studienerfahrungen sowie berufliche Perspektiven zu sprechen.

Das Sommerfest zeigt, dass das Deutschlandstipendium über die finanzielle Unterstützung hinaus auch ein Netzwerk aus Studierenden, Alumni, Fördernden und Universitätsangehörigen schafft. Als Förderin und Förderer laden wir Sie herzlich ein, hier die geförderten Studierenden persönlich kennenzulernen und unmittelbar zu erfahren, was Ihr Engagement bewirkt.

Häufig gestellte Fragen

Ich möchte das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen fördern. Was muss ich tun?

Wir freuen uns sehr, dass Sie talentierte, sozial engagierte Studierende an der Universität Tübingen darin unterstützen möchten, ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Kontaktieren Sie die Ansprechperson für Mittelgebende an der Universität Tübingen, sie wird mit Ihnen die folgenden Details besprechen:

  • Anzahl der zu vergebenden Stipendien bzw. bei Spenden unter 1.800,00 EUR Aufstockung vorhandener Mittel, um ein weiteres Stipendien vergeben zu können.
  • Förderdauer
  • Vergabe von freien oder fachgebundenen Stipendien

Im Anschluss setzt die Universität Tübingen eine Fördervereinbarung auf.

Wer ist meine Ansprechperson an der Universität Tübingen?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an:

Dr. Rebecca Hahn
Eberhard Karls Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
Doblerstraße 21
72074 Tübingen
+49 7071 29-75039
rebecca.hahn@uni-tuebingen.de

Wie viel Geld stelle ich zur Verfügung?

Spenden Sie in beliebiger Höhe: Sie spenden einen beliebigen Betrag im Rahmen Ihrer Möglichkeiten – jeder Euro ist willkommen! Die Universität kann mehrere Spenden zu einem Stipendium zusammenfassen.

Jahresstipendium: Sie übernehmen für eine studierende Person ein Jahresstipendium in Höhe von 1.800 Euro. Sie können bestimmen, aus welchem Bereich die von Ihnen geförderte Person kommt und auf Wunsch bei der jährlichen Übergabefeier mit ihr in Kontakt treten.

Stipendienfonds: Sie übernehmen für eine von Ihnen gewählte Anzahl an Studierenden ein Jahresstipendium (mindestens jedoch vier Stipendien für je 1.800 Euro).

Wie lauten die Zahlungsinformationen für meine Spende?

Kontoinhaberin: Eberhard Karls Universität Tübingen
IBAN: DE24 6005 0101 7477 5036 14
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: PSP 3150012401 | Deutschlandstipendium

Kann ich festlegen, in welchem Fachbereich mein Stipendium vergeben wird?

Ja, Sie haben die Wahl: Entweder vergeben Sie freie oder zweckgebundene Stipendien. Freie Stipendien werden an Studierende jeder Fachrichting vergeben, zweckgebundene an Studierende der von Ihnen festgelegten Fachrichtung(en).

Wann beginnt die Förderung?

Die Förderung beginnt am 1. April und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.

Wie lange kann ich fördern?

In der Fördervereinbarung können Sie festhalten, wie lange Sie das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen fördern möchten. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.

Studierende erhalten die Förderung für zwei Semester; nach Ablauf dieser zwei Semester müssen sie sich erneut bewerben. Sollte die von Ihnen geförderte Person die Förderkriterien erneut erfüllen, kann sie auch ein weiteres Mal von Ihnen gefördert werden.

Kann ich die Förderung steuerlich geltend machen?

Ja. Die von Fördernden zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden. Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier: www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema "Deutschlandstipendium"  https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/foerdernde/haeufig-gestellte-fragen/haeufig-gestellte-fragen_node.html oder im Gespräch mit der Kontaktperson für Mittelgebende des Deutschlandstipendiums an der Universität Tübingen.