Das Sprachprogramm für Beschäftigte wird im Rahmen des Fort- und Weiterbildungsprogramms der Universität Tübingen für den wissenschaftsunterstützenden Dienst angeboten.
Anmeldebeginn: 21.09.2026
Anmeldeschluss: 2 Tage vor Kursbeginn
Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an (bskspam prevention@fsz.uni-tuebingen.de) an uns wenden.
Die Englisch- und Französischsprachkurse für Beschäftigte sind nach Sprachniveau und Zielgruppe unterteilt und werden jedes Semester am Fremdsprachenzentrum angeboten. Die Kursleitenden passen die Kursinhalte jedes Semester an die Bedürfnisse und Interessen der Teilnehmenden in den jeweiligen Gruppen an.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, im nächsten Semester an einem "Folgekurs" teilzunehmen und werden auf Wunsch automatisch angemeldet.
Wenn die Teilnehmenden ihre Sprachkenntnisse verbessern und aus der Gruppe herauswachsen, können sie in einer Gruppe auf dem nächst höheren Niveau weitermachen. Zu Beginn und am Ende jedes Kurses führen die Kursleitenden eine erneute Einschätzung des Sprachniveaus der Teilnehmer durch, um sicherzustellen, dass ihr Sprachniveau noch dem des Kurses entspricht, und um die Teilnehmenden zu beraten, welchen Kurs sie als nächstes belegen könnten.
Ziel ist es, den Teilnehmenden zu helfen, ihre Sprachkenntnisse im Beruf selbstbewusster einzusetzen und eine Grundlage für weiteres Lernen zu ermöglichen.
1) Für Teilnehmer/innen mit einer Anerkennung der Arbeitsrelevanz entsteht keine Kursgebühr. Die Kurszeit ist dann Arbeitszeit und damit ist der Kursbesuch auch aus Auflagen des Arbeitgebers verpflichtend.
2) Für Teilnehmer/innen ohne Arbeitsrelevanz ist der Kurs selbst zu finanzieren und in der Freizeit zu besuchen.
Alle FSZ-Kurse unterliegen einer Anwesenheitspflicht.
Alle weiteren Informationen zur Kursgebühr finden Sie auf der Seite Allgemeine Teilnahmebedingungen.
Wissenschaftsunterstützender und wissenschaftlicher Dienst:
Für Beschäftigte des wissenschaftsunterstützenden Dienstes prüft die Zentrale Verwaltung nach Antragstellung, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme aus dem Fortbildungsetat der Universität gewährt werden kann.
Wissenschaftliche Beschäftigte wenden sich bitte an die Fakultät bezüglich der Kostenübernahme.
Sie erhalten rechtzeitig vor Kursanmeldung durch die Zentrale Verwaltung über die Höhe der Kostenübernahme Bescheid.
Bei Kursen mit 2 Semesterwochenstunden (SWS) und 10 Terminen liegt die maximale Fehlzeit bei 3 Kursterminen.
Sobald alle Kursvoraussetzungen erfüllt sind können Sie gerne ein Teilnahmezertifikat bei uns anfragen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit ein DAAD-Sprachzeugnis von ihrer Lehrkraft als Nachweis ihrer Sprachkenntnisse zu erhalten.