Meldung
15.10.2026
Neuer Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät
Die Juristische Fakultät hat mit Dr. Volker Pfirrmann einen hoch angesehenen Steuerrechtsexperten als neuen Honorarprofessor gewonnen. Die Ernennungsurkunde überreichte ihm Dekan Professor Dr. Michael Droege am 12. Oktober 2026 und gratulierte ihm im Namen der Fakultät herzlich zu dieser Ehrung.
Volker Pfirrmann, im Hauptberuf Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, wurde 2001 in Frankfurt am Main mit einer Arbeit zum Grundlagenthema „Einkommensteuerrechtssubjektivität der Personengesellschaft“ promoviert. Anschließend schlug er die Richterlaufbahn ein, zunächst als Finanzrichter am Finanzgericht Baden-Württemberg und seit 2011 als Richter am Bundesfinanzhof in München. Dort war er lange Mitglied des I. Senats und damit zuständig für die Körperschaftsteuer, das Umwandlungssteuerrecht und das Internationale Steuerrecht. Von 2020 bis 2025 war er zudem Pressesprecher und damit das öffentlichkeitswirksame „Gesicht“ dieses obersten Bundesgerichts. 2025 folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter des VII. Senats, der unter anderem für die Abgabenordnung zuständig ist. Begleitend war und ist Dr. Pfirmann als Verfasser und auch Herausgeber zahlreicher Beiträge zum Steuerrecht in bemerkenswerter Breite und Tiefe wissenschaftlich tätig.
Seit 2020 lehrt und prüft Volker Pfirrmann mit großem Erfolg an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen und vertritt hier vor allem die Fächer Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Beide fallen in die Zuständigkeit des VII. Senats, dem Dr. Pfirrmann persönlich vorsitzt. Für die Juristenausbildung in Tübingen ist dies ein Glücksfall: Die Studierenden erlernen hier die neueste Rechtsprechung zu diesen Grundlagenthemen von dem Richter, der die einschlägigen Urteile federführend verfasst und sogar selbst verkündet hat.
Prof. Dr. Christian Seiler