11.12.2023
Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser erhöht - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Auch der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen wird 2024 erhöht.
Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich - von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt zunächst in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt und die Mitaufnahme des Elternteils medizinisch notwendig ist, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer erhöht sich ebenfalls für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Die Freibeträge führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.
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