Unser Team unterstützt Sie bei jedem Schritt, von der Einreichung Ihrer Bewerbung bis zum Beginn Ihrer akademischen Erfahrung an der Universität Tübingen. Erfahren Sie mehr über unsere Programme, Zulassungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren.
Online-Bewerbung für alle Bachelor- und Staatsexamen-Studiengänge (für internationale, Nicht-EU-Bewerber), außer Bewerbungen von EU-Bürger*innen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Online-Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (nur EU-Bürger*innen)
* zur Gruppe der EU Bürger gehören zulassungsrechtlich:
Unser Bewerbungsportal ALMA öffnet für grundständige Studiengänge für Bewerbungen zum Sommersemester Mitte Dezember und für Bewerbungen zum Wintersemester Mitte Juni.
Weitere Semestertermine finden Sie hier.
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind der
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge sind der
Um sich an der Universität zu bewerben, müssen Sie für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) folgende Dokumente im Bewerbungsportal hochladen:
Ausnahme: EU-Bewerber*innen für das 1. Fachsemester im Staatsexamen Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung erfahren auf dem Bewerbungsportal von Hochschulstart, welche Dokumente sie einreichen müssen.
In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen) können Bewerber*innen aus Nicht-EU Ländern ihre Durchschnittsnote durch folgende Leistungen verbessern.
Für alle Studiengänge gilt:
Zeugnisse können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Zeugnisse in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Zeugnisse in Originalsprache müssen zusammen mit der Übersetzung im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Manche Fachbereiche fordern weitere Dokumente. Informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Studiengangs bzw. wenden Sie sich an die Bewerbungsberater*innen oder die Studienfachberater*innen. Die Unterlagen werden während der Online-Bewerbung eingefordert. Sie können die Online-Bewerbung jederzeit unterbrechen und später weiterführen.
Für manche Studiengänge müssen Sie einen Eignungstest ablegen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs.
Wenn Sie sich bewerben, werden Ihre Zeugnisse von der Universität Tübingen geprüft und Ihre Noten ins deutsche System umgerechnet. In der Datenbank anabin der deutschen Kultusministerkonferenz (deutsch) sowie in der DAAD-Zulassungsdatenbank (deutsch/englisch) können Sie Ihre Zeugnisse vorab selbst prüfen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Zeugnisse Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigen, können Sie sich an die BewerbungsberaterInnen wenden. Letztlich entscheidet die Universität über die Anerkennun
Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, können Sie den Status Ihrer Bewerbung über unser Campus-Management-Portal Alma verfolgen. Wenn Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist weitere Dokumente hinzufügen oder bereits hochgeladene Dokumente ersetzen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail study.undergraduate@uni-tuebingen.de
Studiengänge mit Deutsch als Studien- und Prüfungssprache: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die Bewerbung zum Studium an der Universität Tübingen
Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Universitätsstudium befähigen („Sprachliche Studierfähigkeit“).
Der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit muss bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss erbracht sein und dem Online-Antrag beigefügt werden. Ohne fristgerecht eingegangenen Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit wird der Online-Antrag abgelehnt.
EU-Staatsangehörige, die eine Studienplatzzusage von Hochschulstart erhalten haben, können sich ohne Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit nicht immatrikulieren. Die Studienplatzzusage wird ohne Sprachnachweis ungültig.
Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:
Die Universität Tübingen bietet Prüfungen und Vorbereitungskurse für TestDaf an.
Von der DSH bzw. vom TestDaF sind befreit:
Zusätzlich sind folgende ausländische Zeugnisse als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (sprachliche Studierfähigkeit) anerkannt:
Befreiung von DSH bzw. TestDaF
Studiengänge mit Englisch als Studien- und Prüfungssprache
Für internationale Studiengänge, die in englischer Sprache unterrichtet werden, sind unterschiedliche Sprachnachweise notwendig. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Studiengangs, welche Englischtests anerkannt sind.
Es ist nicht möglich, die Zulassung auf ein anderes Semester zu übertragen. Bitte bewerben Sie sich online für das nächstmögliche Semester und laden Sie Ihren Zulassungsbescheid aus dem vorherigen Semester hoch. Kontaktieren Sie uns umgehend mit Ihrer Bewerbernummer. Die Entscheidung wird dann umgehend getroffen, damit Sie genügend Zeit für das Visumverfahren haben. Dies gilt nur für zulassungsfreie Studiengänge.
Sie haben eine Zulassung erhalten und möchten sich immatrikulieren?
Hier finden Sie Informationen, wie Sie sich in einen grundständigen Studiengang (Bachelor, Staatsexamen) immatrikulieren können.
Bitte beachten Sie, dass wir Zulassungen nicht aufschieben können.
Die Zahlung der Gebühren sowie die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind für eine vollständige Immatrikulation notwendig.
In einigen Ländern dauert die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung des Visums bis zu 12 Monate. Wir bitten Sie deshalb, sich direkt nach Ihrer Zulassung um einen Termin zu bemühen. Falls Sie sich doch nicht immatrikulieren können, kann der Termin storniert werden. Mehr Informationen finden Sie auf der englischen Version unserer Homepage: hier.
Informationen zum Studium in Deutschland finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/studieren-in-deutschland
Die durchschnittlichen Ausgaben eines Studierenden an der Universität pro Monat:
| Miete | 364 Euro |
| Nahrung | 198 Euro |
| Transport | 105 Euro |
| Sonstiges (Telefon, Krankenkasse usw.) | 134 Euro |
| Kulturelle Aktivitäten, Sport etc. | 85 Euro |
| Kleidung, Schuhe | 53 Euro |
| Lernmittel | 26 Euro |
| Gesamtausgaben | 947 Euro |
Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) 2017
(Studiengebühren in Baden-Württemberg in Höhe von 1.500 Euro/Semester für Nicht-EU-Bürger*innen sind bei den Ausgaben nicht berücksichtigt.)