Großgeräte für die Forschung an Hochschulen können zu 50 % durch die DFG mitfinanziert werden.
Die Investitionssumme muss bei Universitäten über 200.000 Euro liegen. Die Obergrenze liegt bei 7,5 Millionen Euro.
Dr. Anke Scholz +49 7071 29-75032 anke.scholz@uni-tuebingen.de