Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor einer Bewerbung für einen Studienplatz und vor der Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge an der Universität Tübingen von uns die Hochschulzugangsberechtigung ausstellen lassen müssen. Bitte reichen Sie hierfür den Antrag auf Ausstellung der Hochschulzugangsberechtigung im Original (siehe unter 1.), den Nachweis über das Beratungsgespräch (Original) sowie die beglaubigten Kopien der Abschlusszeugnisse per Post ein.
Für die Ausstellung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie eine berufliche Fortbildung gemäß § 58 Landeshochschulgesetz nachweisen und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer baden-württembergischen Hochschule erbringen.
Eine berufliche Fortbildung liegt vor, wenn Sie:
a) Antragsformular auf Ausstellung der Hochschulzugangsberechtigung
Der Antrag auf Ausstellung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung muss für eine Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens 30. Mai und für eine Bewerbung zum Sommersemester bis spätestens 30. November gestellt werden-
b) Beratungsgespräch
Bitte verwenden Sie den Vordruck für die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen
Für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist hochschulstart.de die richtige Ansprechperson:
E-Mail: berufq@hochschulstart.de
Telefon: 0231 44677888
Wer die Eignungsprüfung besteht, kann eine fachgebundene Hochschulreife erwerben.
Hierfür ist es erforderlich, dass Sie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine dreijährige Berufserfahrung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich nachweisen.
Außerdem müssen Sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer baden-württembergischen Hochschule erbringen.
Die Eignungsprüfung besteht aus
Die Eignungsprüfung findet ein Mal im Jahr (voraussichtlich im Mai) statt und wird am Internationalen Studienkolleg der Universität Heidelberg durchgeführt.
a) Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss bis zum 31. Januar unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Tübingen eingegangen sein.
b) Beratungsgespräch
Bitte verwenden Sie den Vordruck für die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 200,- Euro.
Nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung erhalten Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.