Uni-Tübingen

Bewerbung für ein Parallelstudium

Sofern Sie ein Parallelstudium in einem im ersten oder einem höheren Fachsemester zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen wollen, ist für die Umschreibung (Einschreibung für den weiteren Studiengang) in das Parallelstudium ein Zulassungsbescheid erforderlich, das heißt, Sie müssen sich zunächst fristgerecht bewerben. Dem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind. Die Bewerbung erfolgt auf die gleiche Weise, wie für ein erstes Studium. Im Zulassungsbescheid ist dann auch die Frist für die Umschreibung in das Parallelstudium genannt.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung.

Beachten Sie bitte die gesetzliche Regelung: Die Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist.

Bewerbung

Eine Bewerbung für die parallele Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang ist nicht erforderlich. Die Umschreibung in das Parallelstudium ist im Rahmen der Immatrikulationsfristen für zulassungsfreie Studiengänge möglich.

Nähere Informationen finden sie auf der Seite zum Parallelstudium.