Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Wirtschaftswissenschaften

03.12.2024

BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“

Frist: 28. Februar 2025 und 30. September 2025

Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse, wachsende sicherheitspolitische und globale Herausforderungen, aber auch soziale und technologische Innovationen machen es erforderlich, dass unterstützende Prozesse und Sicherheitslösungen kontinuierlich weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet werden. Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ werden daher ganzheitliche Forschungsansätze unter interdisziplinärer Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern sowie deren praxisnahe Erprobung gefördert. Dahinter steht der Anspruch, die entsprechenden Akteure dazu zu befähigen, sich souverän und bestmöglich auf Risiken, Gefahren sowie Krisen- und Katastrophenlagen vorzubereiten und etwaige Folgen zu reduzieren.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, innovative, anwendungsorientierte Lösungsansätze zu realisieren, die das Maß der Aufrechterhaltung der Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen steigern. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, Informations- und Fähigkeitslücken in Bezug auf die Ver-sorgungssicherheit zu identifizieren und zu schließen. Angestrebte sektor- und akteursübergreifende Konzepte und Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements sollen auch kritische Güter und Dienstleistungen sowie system-relevante Unternehmen und Bereiche in den Blick nehmen, die außerhalb der KRITIS-Sektoren liegen und bislang beispielsweise aufgrund ihrer Größe noch nicht beziehungsweise kaum Beachtung finden. Auch Ansätze, die in diesem Zusammenhang explizit eine resilientere Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung sowohl in ländlichen als auch urbanen Räumen verfolgen, sind inbegriffen.

Im Fokus stehen zum einen die Analyse gegenseitiger Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Akteuren sowie damit einhergehende Kaskadeneffekte bei Störungen. Zum anderen zielt die Förderrichtlinie darauf ab, die Zusammenarbeit von und den Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Akteuren wie beispielsweise Betreibern kritischer Infrastrukturen mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu verbessern, um die Resilienz der Versorgungsstrukturen zu erhöhen. Zu beachten ist auch, dass die Auswirkungen durch Kaskadeneffekte zwischen voneinander abhängigen Versorgungsstrukturen dynamisch sind. Die zuständigen Akteure und Anforderungen an dieselben können sich im zeitlichen Verlauf und mit Ausmaß des Krisenereignisses stetig ändern.

Im Rahmen der Förderrichtlinie gibt es zwei Stichtage zur Einreichung von Forschungsvorhaben:

  • Der Fokus des ersten Stichtags liegt auf präventiven Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements zur Erhöhung der Resilienz von Strukturen der Versorgungssicherheit. Angelehnt an den Resilienz- beziehungsweise Katastrophenmanagementzyklus umfasst dies Forschungsvorhaben mit präventivem Schwerpunkt und insbesondere die Bereiche der Prävention, Vorsorge und Vorbereitung.
  • Der Fokus des zweiten Stichtags liegt auf reaktiven Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements, um im Ereignisfall auch bei sich dynamisch entwickelnden Lagen die Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen gewährleisten zu können. Entsprechend dem Resilienz- beziehungsweise Katastrophenmanagementzyklus stehen bei diesen Forschungsvorhaben mit reaktivem Fokus die Bereiche Bewältigung und Wiederherstellung im Mittelpunkt.

Eine vollständige Trennung der beiden Bereiche ist aufgrund der Beschaffenheit des Themas nicht möglich – es muss jedoch eine klare Zuordnung zu einem thematischen Stichtag vorgenommen werden. Ein Forschungsvorhaben kann nur zu einem Stichtag eingereicht werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie gibt es zwei Stichtage.

Der Einreichungsstichtag für die Forschungsvorhaben mit Fokus auf präventive Risiko- und Krisenmanagementansätze der Versorgungssicherheit ist der 28. Februar 2025
Der Einreichungsstichtag mit Fokus auf reaktive Risiko- und Krisenmanagementansätze der Versorgungssicherheit ist der 30. September 2025.

In der ersten Verfahrensstufe sind zu den oben genannten Stichtagen zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Bei Verbundprojekten zu den Forschungsvorhaben sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-24-bekanntmachung-resiliente-versorgung.html 

Mit der Abwicklung beauftragt
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:

Frau Anna Guerrero Lara
Telefon: +49 2 11/62 14-958, Mobil: +49 173 4218977
E-Mail: anna.guerrerospam prevention@vdi.de 

Herr Dr. Christian Fenster
Telefon: +49 2 11/62 14-378, Mobil: +49 172 7043407
E-Mail: fensterspam prevention@vdi.de 

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