Uni-Tübingen

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29.09.2016

Dominik Brodowski erhält „Dieter Meurer Förderpreises Rechtsinformatik“

EDV-Gerichtstag zeichnet Dissertation zum Thema „Verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei- und Strafverfahrensrecht“ aus

Preisverleihung des Dieter-Meurer-Förderpreises Rechtsinformatik 2016 im Rahmen des festlichen Abendessens beim 25. Gerichtstag. Von links nach rechts: Prof. Dr. Stephan Ory, Vorstandsvorsitzender Deutscher EDV-Gerichtstag, Johannes Weichert, Geschäftsführung juris GmbH; Dr. iur. Dominik Brodowski, Dieter-Meurer-Förderpreisträger 2016; Dieter Kesper, Vorstand Deutscher EDV-Gerichtstag. Foto: Jennifer Weyland

Im Rahmen des 25. Deutschen EDV-Gerichtstages in Saarbrücken ist Dr. Dominik Brodowski der „Dieter Meurer Förderpreis Rechtsinformatik“ verliehen worden. Brodowski wurde ausgezeichnet für seine Dissertation zum Thema „Verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei- und Strafverfahrensrecht – Zur rechtsstaatlichen und rechtspraktischen Notwendigkeit eines einheitlichen operativen Ermittlungsrechts“ an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Darin hat er die These erarbeitet, dass die derzeitigen Vorschriften der polizeirechtlichen und strafprozessualen Eingriffsgrundlagen eine höchst problematische Dopplung zeigen und eine Auflösung dieser rechtsstaatlich und rechtspraktisch bedenklichen Gefahrenlage durch ein einheitliches operatives Ermittlungsrecht erfolgen sollte. Brodowski ist derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt „Open Competence Center for Cyber Security – OpenC3S“ am Lehrstuhl von Professor Dr. Christoph Burchard, LL.M. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Brodowski bezeichnete es anlässlich der Preisverleihung als „große Freude und besondere Ehre“, den Dieter Meurer Förderpreis für Rechtsinformatik verliehen zu bekommen. „Das Lebenswerk von Dieter Meurer steht insbesondere für eine enge Verzahnung zwischen Rechtswissenschaft und juristischer Praxis, zwischen Rechtswissenschaft und Informatik. Eine praxisorientierte Vernetzung ist auch für die Beschäftigung mit Cyberkriminalität und deren strafrechtlicher Verfolgung notwendig“, erklärte Brodowski. So lasse sich beispielsweise das andersartige und teils erhöhte Bedrohungspotential von Cyberkriminalität nur dann fundiert bewerten, wenn man die Disziplinen der Informatik und der Rechtswissenschaft zusammenführe. Gleiches gelte für eine vertiefte rechtliche Analyse neuer technischer Ermittlungsmethoden und für deren zielgerichtete Anwendung in der forensischen Praxis. „Ein wichtiger Schlüssel für ein besseres gegenseitiges Verständnis ist eine passgenaue Ausbildung – deswegen bereitet mir die Lehre im Studiengang Digitalen Forensik und die Tätigkeit im Projekt ‚Open Competence Center for Cyber Security (OpenC3S)‘ so viel Freude“, so der Preisträger.

Der „Dieter Meurer Förderpreis Rechtsinformatik“ wird seit 2003 vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert. Preiswürdig sind Leistungen, die rechtliche Aufgaben und das Methodenpotential der Informatik zusammenführen, und zwar im juristischen Bereich, auf dem Feld der Informationstechnologie oder bei organisatorischen Leistungen in der Praxis.

Weitere Informationen zum „Dieter Meurer Förderpreis Rechtsinformatik“ unter: <link https: www.edvgt.de engagement dieter-meurer-foerderpreis-rechtsinformatik>www.edvgt.de/engagement/dieter-meurer-foerderpreis-rechtsinformatik/

Tobias Raab

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