Aktuelles
26.02.2024
HRS4R-Evaluation steht bevor
Umgesetzte Maßnahmen der „Human Resources Strategy for Researchers“ an der Universität Tübingen lassen erfolgreiche Begehung erwarten
HRS4R, kurz für „Human Resources Strategy for Researchers“, ist ein Audit der Europäischen Kommission, das die teilnehmenden Institutionen bei der Aufstellung einer Personalentwicklungsstrategie unterstützt. Hochschulen und Universitäten europaweit können sich freiwillig am Programm beteiligen. An der Universität Tübingen wird im März 2024 eine Begehung mit Experten der Europäischen Kommission stattfinden, in deren Verlauf sich entscheidet, ob die Universität das „HR Excellence in Research“-Label weiterhin tragen wird. Die Universität Tübingen beteiligt sich seit 2016 am HRS4R-Audit und führt das entsprechende Label seit 2017.
Was ist HRS4R?
Aus einer Bedarfsanalyse im Bereich Personal wird ein Maßnahmenplan abgeleitet. Diesen sogenannten Actionplan muss die sich bewerbende Einrichtung in einem festgesetzten Zeitraum umsetzen. Anschließend wird der Stand der Dinge durch Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Kommission überprüft und bei entsprechendem Fortschritt das „HR Excellence in Research“-Label verliehen. Somit honoriert das HRS4R-Audit die Leistungen im Bereich Personalentwicklung und Arbeitsbedingungen.
Für wen wirkt HRS4R?
In erster Linie richtet sich die HRS4R-Strategie an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen. Einbezogen werden alle Forschenden von den Doktorandinnen und Doktoranden über Postdocs und Junior-Profs bis hin zu ordentlichen Professorinnen und Professoren. Des Weiteren werden aber auch Angestellte der Universität miteinbezogen, beispielsweise aus dem Bereich Verwaltung oder Wissenschaftsmanagement.
Was bewirkt HRS4R in Tübingen?
Seit dem Beginn der Teilnahme am HRS4R-Prozess konnten bereits über 40 Maßnahmen umgesetzt werden. Neben der Entwicklung einer Personalentwicklungsstrategie wurden unter anderem Weiterbildungsprogramme auf allen Ebenen eingeführt. Ziel dieser Angebote ist zum Beispiel, bei den Beteiligten ein Bewusstsein für ihre an der Universität erworbenen Fähigkeiten zu schaffen und diese auch über die Universität hinaus nutzbar zu machen. Im Rahmen des HRS4R-Actionplans ist etwa das Zertifikatsprogramm Wissenschaftsmanagement für Promovierende und Postdocs entstanden. Zudem wurde ein Promotionskodex erarbeitet, der die wichtigsten Aspekte einer guten Betreuungssituation abbildet und zugleich Handlungsschritte für eine faire und transparente Zusammenarbeit formuliert. Auch gibt es Weiterbildungsprogramme für wissenschaftliches Personal in Leitungsfunktionen, um diese Personen gezielt für ihre Führungspositionen in Forschung und Lehre vorzubereiten. Des Weiteren wurden und werden Maßnahmen umgesetzt, die gezielt auf die OTM-R-Prinzipien der EU hin ausgerichtet sind. OTM-R steht für Open Transparent Meritbased Recruitment und dient in erster Linie dazu, transparente und leistungs- sowie geschlechtergerechte Anstellungsverfahren an der Universität zu ermöglichen und die Hochschule somit als attraktive Arbeitgeberin auf dem nationalen wie internationalen Markt zu präsentieren.
Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Maßnahmen von Mental Health über Willkommens- und Infoveranstaltungen für neue Beschäftigte bis hin zu Kinderbetreuung, die die Anliegen der Beschäftigten aufgreifen und die Arbeitsbedingungen an der Universität verbessern.
Wie weiter mit HRS4R?
Dem Grundgedanken der stetigen Verbesserung folgend, ist auch in Tübingen der HRS4R-Prozess zyklisch angelegt. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen im Idealfall regelmäßig überprüft und weiter optimiert werden. Neu identifizierte Bedürfnisse und Problemstellungen werden in den Actionplan aufgenommen und bearbeitet. Alle drei Jahre findet eine Überprüfung des Fortschritts durch eine Gutachtergruppe der Europäischen Kommission statt. Dabei ist jede zweite Überprüfung – also alle sechs Jahre – eine Begehung, bei dem die Kommissionsexpertinnen und -experten sich vor Ort ein Bild machen und mit den jeweiligen Stakeholdern sprechen. Der nächste Termin in Tübingen steht im März 2024 an.
Mit der Wiederverleihung des Labels lassen sich auch die Erfolge in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nach außen kommunizieren. Das schafft Anreize für Interessierte, eine Tätigkeit an der Universität aufzunehmen.
Die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungseinheiten der Universität Tübingen und die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Maßnahmen sollte eine solide Grundlage für die Wiederverleihung des „HR Excellence in Research“-Labels bilden.
Raphael Szeider, M.A., Referent für das Audit HRS4R
raphael.szeiderspam prevention@uni-tuebingen.de