07.12.2017
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Förderung eines Forschungsprojekts am Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen bewilligt: Die Studie „Muslime im Strafvollzug“ wird im Rahmen Fördermaßnahme „Migration und institutioneller Wandel“ mit insgesamt 432.000 Euro unterstützt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfK erforschen hier in enger Kooperation mit dem Zentrum für Islamische Theologie (ZiTH), wie sich die Institution Jugendstrafvollzug in Reaktion auf die zunehmende Einwanderung bereits verändert hat und im Zuge des demografischen Wandels weiter verändern muss.
In den Blick genommen werden dabei vor allem muslimische Jugendstrafgefangene, deren Anteil an den Inhaftierten in den vergangenen Jahren in einigen Bundesländern deutlich angestiegen ist. In diesem Zusammenhang werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler analysieren, ob und inwieweit ein gläubiger Muslim bzw. eine gläubige Muslima im streng reglementierten Vollzugsalltag nach seiner bzw. ihrer Religion leben kann.
Zentral wird auch die Frage nach einer möglichen Radikalisierung von Angehörigen muslimischen Glaubens während des Aufenthalts im Vollzug sein ‒ der Umgang des Jugendstrafvollzugs mit diesem viel diskutierten Phänomen soll untersucht werden. Schließlich soll das Forschungsprojekt die Frage beantworten, ob und inwieweit in der (institutionellen) Integration des Islams in den Jugendstrafvollzug – zum Beispiel in Form der islamischen Seelsorge – Chancen, aber auch mögliche Risiken für die Vollzugsziele „Erziehung“ und „Resozialisierung“ liegen.
Die Arbeiten an dem Projekt beginnen Anfang 2018 und sollen im Jahr 2021 abgeschlossen sein.
Tilmann Bartsch
Einen Text zu der Pilotstudie dieses Forschungsprojekts finden Sie in der <link internal-link internal link in current>attempto!, dem Forschungsmagazin der Universität (Ausgabe 45; S. 36).
Prof. Tilmann Bartsch
Universität Tübingen
Institut für Kriminologie
Telefon +49 7071 29-72041
<link>tilmann.bartsch@uni-tuebingen.de