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01.12.2015

Kein Verbot von Andachten an der Universität

Räume müssen aber primär für Forschung und Lehre bereit stehen

Der Rektor der Universität Tübingen, Professor Bernd Engler, ist Berichten über ein angebliches Verbot christlicher Andachten an der Universität entgegengetreten. „Ein derartiges Verbot gibt es nicht“, betonte Engler in einer Stellungnahme: „Die Universität respektiert selbstverständlich den Wunsch von Hochschulangehörigen unterschiedlicher Religionen, sich zum Gebet und auch zu Andachten zusammenzufinden.“ Allerdings müsse die Universitätsleitung darauf bestehen, dass die Räume im Tübinger Theologicum in erster Linie für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen müssten.

Das Theologicum werde nicht allein von der Evangelisch Theologischen und der Katholisch Theologischen Fakultät, sondern auch für Lehrveranstaltungen des Zentrums für Islamische Theologie und des Fachbereichs Psychologie genutzt: „In Anbetracht einer akuten Raumnot an der Universität habe ich größtes Verständnis dafür, dass die Evangelisch Theologische Fakultät keinen festen Raum für regelmäßige Andachten zur Verfügung stellen kann“, erklärte der Rektor. Es sei aber gängige Praxis an der Universität Tübingen, dass studentische Gruppen unterschiedliche Räume nutzen können, soweit diese nicht durch Lehrveranstaltungen oder für offizielle Belange belegt seien und keine Störung des Universitätsbetriebs von der Nutzung ausgehe.

Im Übrigen gebe es an der Universität Tübingen und an den mit ihr eng verbundenen Einrichtungen verschiedene Räume, in denen sich Menschen zum stillen Gebet zurückziehen könnten. So habe die Universität im Herbst 2013 einen „Raum der Stille“ eröffnet, der Angehörigen aller Konfessionen offenstehe.

Eberhard Karls Universität Tübingen
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