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15.04.2021
Universität Tübingen begrüßt Einigung zur Islamischen Theologie
Kooperation von Beirat und Stiftung Sunnitischer Schulrat bei der Berufung künftiger Professorinnen und Professoren am Zentrum für Islamische Theologie
Die Universität Tübingen und die Stiftung Sunnitischer Schulrat haben sich auf ein abgestimmtes Verfahren bei der Berufung künftiger Professorinnen und Professoren an das Tübinger Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) verständigt. Beide Seiten schlossen eine Vereinbarung, die vorsieht, dass die Stiftung und der Beirat des ZITh in Berufungsverfahren eng zusammenwirken.
Seit der Gründung des ZITh vor zehn Jahren war alleine der siebenköpfige Beirat für die Erteilung der Lehrerlaubnis gegenüber allen Tübinger Professorinnen und Professoren der islamischen Theologie zuständig gewesen. Allerdings hatte die baden-württembergische Landesregierung im Sommer 2020 entschieden, die Zuständigkeit auf die Stiftung zu übertragen, soweit es um die Ausbildung von Lehrkräften für die baden-württembergischen Schulen geht. Die Vereinbarung sieht nun für alle Professorinnen und Professoren, die im Studiengang Islamische Religionslehre unterrichten, eine gemeinsame Verantwortung von Beirat und Stiftung im Berufungsverfahren und bei der Erteilung der Lehrerlaubnis vor.
Wie der Rektor der Universität, Professor Bernd Engler, am Donnerstag mitteilte, sollen Beirat und Stiftung bei einem Berufungsverfahren innerhalb von drei Monaten über die Erteilung einer Lehrbefugnis entscheiden. Eine Professorin beziehungsweise ein Professor kann erst dann berufen werden, wenn beide Gremien ihre Zustimmung erteilt haben.
„Die nun erzielten Regelungen ermöglichen die weitere positive Entwicklung des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Tübingen und schaffen die Voraussetzung für ein gutes Miteinander des seit 2011 etablierten und höchst erfolgreich arbeitenden Zentrumsbeirats und der für die Ausbildung von Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung zuständigen Stiftung“, sagte Engler. „Der Beirat hat beim Aufbau des ZITh in den vergangenen Jahren eine überaus bedeutende Rolle gespielt.“ Ohne den Beirat wäre die breite gesellschaftliche Verankerung des Zentrums nicht möglich gewesen. Vor diesem Hintergrund ist es für die Universität Tübingen von zentraler Bedeutung, dass der Beirat das Zentrum auch weiterhin mitgestaltet. Zugleich erkennt sowohl die Universität als auch der seitherige Beirat die Funktion der neu gegründeten Stiftung Sunnitischer Schulrat beim Ausbau des islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen Baden-Württembergs an. Die bisherigen positiven Erfahrungen bei zwei in den letzten Monaten abgeschlossenen Berufungsverfahren mit doppelter Zuständigkeit zeigen, dass sowohl der Beirat des ZITh als auch die Stiftung Sunnischer Schulrat die jeweils erforderlichen Entscheidungen sachgerecht und zeitnah treffen und damit der Universität Tübingen die Möglichkeit geben, Berufungsverfahren in einem konstruktiven Miteinander erfolgreich abzuschließen.
Die Stiftung Sunnitischer Schulrat wurde zum 01.08.2019 errichtet. Zweck der Stiftung ist die Organisation des Islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg im Rahmen der religionsverfassungsrechtlichen und schulrechtlichen Vorgaben. Getragen wird die Stiftung vom Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg (LVIKZ) sowie der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD).
Die Mitglieder des siebenköpfigen Beirats des Zentrums für Islamische Theologie werden vom Rektor der Universität Tübingen ernannt. Bei fünf der sieben Mitglieder haben die drei Verbände DITIB (Diyanet Isleri Türk-Islam Birligi), IGBD sowie LVIKZ ein Vorschlagsrecht. Die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag des Rektors ernannt. Das Beiratsmodell wurde 2011 bei der Gründung des ZITh eingeführt. Die Universität Tübingen folgte dabei den Empfehlungen des Wissenschaftsrats.
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