Uni-Tübingen

Termindetails

20.11.2024 | Studium Generale

AfD Verbotsverfahren – Pro und Contra

Rechtsextremismus: Erforschen und Entgegentreten

Datum:

20.11.2024 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Hörsaal 25, Kupferbau, Hölderlinstraße 5

Referent/in:

Dr. Karsten Wilke, FORENA, Hochschule Düsseldorf, Sebastian Wehrhahn, Die Linke, Deutscher Bundestag, Prof. Dr. Heike Radvan, IRex, Universität Tübingen

Weiterführende Informationen : Studium Generale

Eine fraktionsübergreifende Initiative von Abgeordneten des Bundestags hat am 17. Oktober 2024 angekündigt, einen Antrag einzureichen, der das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines Verbots der Partei „Alternative für Deutschland“ beauftragt. Nun gilt es, diese Frage gesamtgesellschaftlich verantwortungsvoll zu diskutieren. Diese Aufgabe greift das neu gegründete Institut für Rechtsextremismusforschung der Universität Tübingen (IRex) auf: Wir laden Sie herzlich ein, sich zu den Hintergründen und Motiven des Prüfverfahrens zu informieren und gemeinsam mit uns das Pro und Contra eines Verbotsverfahrens zu diskutieren. 

Seit ihrer Gründung in 2013 hat sich die Partei AfD zu einer extrem rechten Partei radikalisiert. Landes- und Jugendverbände werden von Behörden als rechtsextrem oder als Beobachtungsfall eingestuft. Die Partei zielt unter anderem ab auf ein völkisches Gesellschaftsmodell, das den Grundsätzen unserer Verfassung diametral widerspricht. Immer wieder propagieren Funktionäre und Parteipolitiker:innen rechtsextreme Parolen und fordern zum Umsturz auf. Der AfD stehen Steuergelder zur Verfügung. Diese nutzt sie auch für gezielte Angriffe gegen demokratische Projekte und Institutionen und deren Diffamierung. Doch ist dies hinreichend, um die Partei zu verbieten? Das Parteienrecht ist ein hohes Gut in unserer Verfassung. Ein Parteienverbot ist daher ein verfassungsrechtlich verbrieftes aber notwendigerweise sehr gut zu begründendes Mittel, das nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaft nachweislich existentiell vor dem Handeln dieser Partei geschützt werden muss. 

Was spricht dafür und was dagegen?

Mit uns diskutieren die Referenten Dr. Karsten Wilke und Sebastian Wehrhahn.

Dr. Karsten Wilke ist Historiker und arbeitet am Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus / Neonazismus (FORENA) der Hochschule Düsseldorf. Er forscht zu Verbotsverfahren gegen extrem rechte Vereinigungen in der Bundesrepublik. Karsten Wilke wird über die Hintergründe und die Wirkung derartiger Verbotsvorgänge sprechen und erste Erkenntnisse sowie mögliche Lehren, die sich aus der bisherigen Verbotspraxis ziehen lassen, in die aktuelle Diskussion einbringen.

Sebastian Wehrhahn hat Philosophie, Geschichte und Soziologie studiert. Er ist Referent für Antifaschismus/Rechtsextremismus der Linken im Bundestag. Er begleitet den Prozess des Antrags für ein Prüfverfahren gegen die AfD und wird über die politikwissenschaftlichen aber auch demokratietheoretischen und ganz praktischen Fragen eines Pro und Contra referieren. 

Moderation: Heike Radvan hat zum 1. Oktober 2024 die Professur für Rechtsextremismusforschung mit den Schwerpunkten Politische und kulturelle Bildung am Institut für Rechtsextremismusforschung der Universität Tübingen angetreten.  
Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen!

Da wir unsere Diskussionen in einem sachlichen, fachlich-angemessenen und möglichst dialogischen Format durchführen möchten, verweisen wir auf folgende Regeln:

Für die Veranstaltung gilt folgende Antidiskriminierungsklausel:
Den Veranstaltenden sind ein respektvolles und diskriminierungskritisches freies Miteinander und eine ebensolche Diskussion wichtig. Es ist unser Ziel, mit Ihnen in einem sachlichen, fachlich-angemessenen und möglichst dialogischen Miteinander ins Gespräch zu kommen. Dementsprechend positionieren wir uns als Veranstaltende, wenn Diskriminierungen oder rechte Ideologie geäußert werden. Wiederholte und intendierte Diskriminierungen, Beleidigungen oder diskriminierende oder pauschalisierende Äußerungen, Störungen durch rechte Ideologie oder Beleidigungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Die Veranstaltenden behalten sich weiterhin vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

Film- und Audiohinweis für die Veranstaltung:
Wir filmen die Vorträge im Rahmen der Ringvorlesung und zeichnen eine Audiospur auf. Die Aufnahmen verwenden wir auf Webseiten der Universität und stellen sie Interessierten zum Stream und ggf. Download zur Verfügung. Des Weiteren werden die Aufnahmen im Rahmen der journalistischen Berichterstattung und Weiterverwendung genutzt.
Eigene Bild- und Tonaufnahmen sind im Rahmen der Veranstaltung nicht erwünscht.
Wir wünschen uns und Ihnen allen einen informativen Vortrag und eine angeregte Diskussion.

Ihr Team des Instituts für Rechtsextremismusforschung
 

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