Eine Kultur der Antidiskriminierung schafft Awareness für die vielen unterschiedlichen Formen von Diskriminierung, macht Diskriminierungserfahrungen „besprechbar“, legt Regeln für ein respektvolles Miteinander fest und sanktioniert konsequent nachgewiesenes Fehlverhalten.
Auch sexualisierte Belästigung ist eine Form von Diskriminierung und wird im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als solche adressiert. Das Land Baden-Württemberg hat im Landeshochschulgesetz die Regelungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für die Gruppe der Studierenden in Kraft gesetzt.
Universitäten sind von formalen und informellen Hierarchien geprägte Institutionen. Daher ist von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigten Fehlverhaltens auszugehen. Vorrangiges Ziel der Universitätsleitung ist es daher, dieses Dunkelfeld zu erhellen (Monitoring), Menschen zu ermutigen über Diskriminierungserfahrungen zu sprechen und Fehlverhalten konsequent zu sanktionieren.