Befugt zur Abnahme der Prüfungen (Bachelor- und Masterprüfungen) sind nur Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren), Privatdozentinnen und Privatdozenten (Habilitierte) und ferner akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen nach den jeweiligen hochschulrechtlichen Voraussetzungen die Prüfungsbefugnis übertragen wurde. Letzteren kann durch Antrag an das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät die Prüfungsbefugnis erteilt werden.
Prüfungsbefugt sind ferner nur Personen, die Mitglieder oder Angehörige der Universität Tübingen sind.
Die Prüfungsanmeldung ist verpflichtend. Dies gilt grundsätzlich für alle Prüfungen und Studienleistungen mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeiten.
Wenn Sie diese Frist versäumt haben, können Sie einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss auf nachträgliche Zulassung stellen. Geben Sie darin Ihre Matrikelnummer und den oder die Studiengänge an.
Nennen Sie alle Veranstaltungen mit Prüfername(n) und der von Ihnen gewünschten Zuordnung zu Modulen an. Außerdem müssen Sie erläutern, warum Sie die Anmeldung versäumt haben.
Den eigenhändig unterschriebenen Antrag schicken Sie in Papierform oder eingescannt als PDF-Datei an die Adresse des Prüfungsamts.
1.) Laden sie das Formular „Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit im M.Ed.-Studiengang“ von der Homepage des Prüfungsamtes herunter, füllen es aus und schicken Sie es per Mail eingescannt als PDF-Datei an das Prüfungsamtes.
2.) Der zuständige Sachbearbeiter prüft die Zulassungsvoraussetzungen. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, lässt der Sachbearbeiter Sie zur Masterarbeit zu. Sie werden per Mail an Ihre studentische E-Mailadresse darüber informiert, dass Sie zugelassen sind.
3.) Die Zulassung wird Ihnen per E-Mail als PDF-Datei zugeschickt. Legen Sie sie Ihrem Prüfer vor. Dieser trägt seinen Namen, das Thema der Arbeit sowie Datum der Themenstellung und Abgabedatum auf dem Formular ein und unterschreibt es.
Wichtig: Das Thema, das auf der Arbeit steht (Titel der Arbeit) muss mit dem Thema, das auf Ihrer Zulassung angegeben wurde, identisch sein.
Wichtig: Prüfungsberechtigt sind nur Hochschullehrer (Professoren und Juniorprofessoren) und Habilitierte (Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren). Gehört der gewünschte Prüfer nicht zu diesen Personengruppen, so muss sich dieser durch Antrag an das Dekanat der Philosophischen Fakultät, Ressort Studium und Lehre (studiendekanspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de), um eine Prüfungsberechtigung kümmern
4.) Schicken Sie die Zulassung wieder im per E-Mail an das Prüfungsamt. Der zuständige Sachbearbeiter meldet Ihre Arbeit dann in alma als „zugelassen“ an, dies müssen Sie nicht selbst tun.
5.) Die Bearbeitungsfrist von 16 Wochen beginnt erst am Tag der Themenvergabe (Datum auf der Zulassung).
6.) Spätestens am letzten Tag der Abgabefrist reichen Sie 2 gedruckte Exemplare der Masterarbeit im Prüfungsamt ein und schicken gleichzeitig eine pdf-Datei Ihrer Arbeit an ma-arbeitenspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de
Wichtig: Achten Sie darauf, dass in allen Exemplaren die Antiplagiatserklärung eingebunden ist und unterschrieben wurde.
7.) Die Notenmeldung erfolgt schriftlich vom Prüfer ans Prüfungsamt (per Hauspost oder als eingescanntes Formular per Mail an pa@philosophie.uni-tuebingen.de, danach wird die Note in alma verbucht.
8.) Die Ausstellung des Zeugnisses beantragen Sie ausschließlich über diese E-Mail Adresse: zeugnisse-lehramtspam prevention@uni-tuebingen.de
Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung aus und schicken Sie ihn eingescannt als PDF-Datei per E-Mail ans Prüfungsamt. Eine persönliche Abgabe ist nicht nötig.
Nach Genehmigung des Antrags schickt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit ebenfalls per E-Mail an die/den Erstgutachter/in zur Vereinbarung des Themas und zur Unterschrift. Sobald das vollständig ausgefüllte Formular vorliegt und die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Antrag genehmigt hat, erhalten Sie weitere Informationen u.a. zur Abgabefrist.
Gemäß den gültigen Prüfungsordnungen sind Bachelorstudierende verpflichtet, ein gedrucktes und gebundenes Exemplar abzugeben und gleichzeitig eine PDF-Datei der B.A.-Arbeit einzureichen. Die PDF-Datei schicken Sie ausschließlich an diese Adresse:
Weitere Informationen s. unter "Einreichen von Bachelor- und Masterarbeiten".
Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung aus und schicken Sie ihn eingescannt als PDF-Datei per E-Mail ans Prüfungsamt. Eine persönliche Abgabe ist nicht nötig.
Nach Genehmigung des Antrags schickt Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit ebenfalls per E-Mail an die/den Erstgutachter/in zur Vereinbarung des Themas und zur Unterschrift. Sobald das vollständig ausgefüllte Formular vorliegt und die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Antrag genehmigt hat, erhalten Sie weitere Informationen zu Abgabefrist, Anzahl der Exemplare usw.
Gemäß der gültigen Prüfungsordnungen sind Masterstudierende verpflichtet, eine PDF-Datei der M.A.-Arbeit einzureichen. Bitte schicken Sie diese ausschließlich an diese Adresse:
Weitere Informationen s. unter "Einreichen von Bachelor- und Masterarbeiten".
Nach Abgabe der Masterarbeit müssen Sie innerhalb einer Frist von 2 Monaten (Ausnahmen: Geschichtswissenschaft, Medienwissenschaft. Regelungen siehe daselbst) die mündliche Prüfung absolvieren. Das Formular erhält der/die Prüfer/in vom Prüfungsamt zugeschickt. Den Termin der Prüfung vereinbaren Sie direkt mit Ihrer/m Prüfer/in.
Ich erkläre hiermit,
dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe,
dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt habe,
dass ich alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe,
dass die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist,
dass ich die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen bereits veröffentlicht habe,
dass das in Dateiform eingereichte Exemplar mit dem eingereichten gebundenen Exemplar übereinstimmt.
Postversand: Als Abgabedatum gilt der Poststempel.
Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang der Wilhelmstraße 19 (rechts neben der Haustür)
Gemäß den gültigen Prüfungsordnungen sind Bachelor- und Masterstudierende verpflichtet, eine elektronische Version der Bachelor- bzw. Masterarbeit einzureichen. Bitte schicken Sie diese Datei ausschließlich im PDF-Format und nur an diese Adressen:
Bachelorarbeiten (B.A. und B.Ed.):
Masterarbeiten:
Sie müssen die PDF-Datei als solche schicken, ein Link zu einer Cloud ist nicht zulässig. Sollte die Datei die Größe von 20 MByte überschreiten, teilen Sie diese mit Hilfe von geeigneter Software in mehrere Dateien auf. Bitte erkundigen Sie sich durch Suche im Internet, welche (freie, kostenlose) Software dazu geeignet ist.
Sie erhalten eine automatische Bestätigung des Eingangs der E-Mail. Anfragen an diese Adressen werden nicht beantwortet.
Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in stellt Ihnen das Zeugnis und die Urkunde aus. Diese werden - je nach Prüfungsordnung - vom Dekan der Fakultät oder von dem/r Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben. Nach der Siegelung stellen wir Ihnen jeweils zwei beglaubigte Kopien aus. Zusätzlich erhalten Sie ein Transkript.
Zeugnis und Urkunde werden zentral ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.