Studierende

Zentrales Prüfungsamt der Universität Tübingen, Naturwissenschaftliche Fächer und Mathematik

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Das Prüfungsamt ist für Prüfungsangelegenheiten zuständig.
  • Serviceangebot: Erreichbarkeit & Unterstützung.
  • Zuständigkeiten: Ansprechpersonen nach Studiengängen.

Promotionen: Bitte direkt an die Dekanatsverwaltung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät [Extern] wenden.

Alles rund um Ihre Prüfungsangelegenheiten

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

  • Beratung zu Prüfungsfragen: Wir beantworten Ihre Fragen zu Prüfungen – egal, ob am Anfang oder am Ende des Studiums. Bitte beachten Sie, dass wir keine inhaltliche Studienberatung anbieten; bei fachlichen Fragen oder Fragen zur Studienplanung wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberatung bzw. an die Studiengangskoordination.
  • Probleme bei der Prüfungsanmeldung? Falls die Online-Anmeldung über Alma nicht funktioniert, helfen wir Ihnen bei der manuellen An- oder Abmeldung.
  • Leistungsnachweise & Transcripts: Sie benötigen einen beglaubigten Nachweis? Wir stellen ihn Ihnen aus.
  • BAföG-Bescheinigungen: Wir fertigen die nötigen Nachweise für Ihr Förderungsamt an.
  • Abschlussarbeiten: Wir begleiten Sie administrativ von der offiziellen Anmeldung Ihrer Thesis bis zur abschließenden Verbuchung Ihrer Note.
  • Zeugniserstellung & Studienabschluss: Wir fertigen Ihre Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde) an, sobald alle Leistungen erfolgreich zugeordnet und verbucht wurden.

Hinweis: Haben Sie spezifische Fragen? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Mitwirkungspflicht und Eigenvorsorge

Wie kann ich zu einer schnellen Bearbeitung meines Anliegens beitragen?

Die Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten ist eine gemeinsame Aufgabe. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten. Die rechtzeitige Organisation Ihres Studiums liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

  • Anfragen an das Prüfungsamt: Eine schnelle Antwort ist im administrativen Tagesgeschäft nicht immer möglich. Je nach Anliegen erfordert Ihr Fall eine Einzelprüfung oder muss zur Klärung an andere zuständige Stellen weitergeleitet werden.
  • Bescheinigungen und Transcripts of Records: Benötigen Sie offizielle Leistungsübersichten oder Bescheinigungen (z. B. für Bewerbungen oder das BAföG-Amt), beantragen Sie diese bitte mit ausreichend Vorlauf. Die Erstellung und Beglaubigung kann nicht ad hoc erfolgen, vor allem wenn vorab noch Klärungs- oder Änderungsbedarf besteht.
  • Anträge an den Prüfungsausschuss: Anträge, über die das Gremium entscheiden muss, erhöhen die Bearbeitungszeit signifikant. Da Beschlüsse an feste Sitzungstermine gebunden sind, kann vorab keine genaue Bearbeitungsdauer angegeben werden.
  • Eigenvorsorge und Fristen: Planen Sie alle Einreichungen vorausschauend. Berücksichtigen Sie Urlaubs- und Schließzeiten des Amtes (z. B. Weihnachtspause) sowie die mehrwöchige Gutachterphase, die erst nach der Abgabe von Abschlussarbeiten beginnt.
  • Keine Notfall-Bearbeitung: Ein knappes persönliches Zeitfenster (z. B. durch einen Arbeitsvertrag oder anstehenden Masterwechsel) begründet keinen Anspruch auf eine bevorzugte oder sofortige Bearbeitung.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Reichen Sie Anträge immer vollständig inklusive aller Nachweise (z. B. Atteste) ein. Unvollständige Unterlagen verzögern den Prozess, da die Bearbeitung erst mit dem Erhalt des letzten fehlenden Dokuments startet.
  • Keine Sachstandsnachfragen: Bitte sehen Sie von Nachfragen ab. Ihre Nachrichten gehen nicht verloren. Jede zusätzliche Nachfrage bindet Ressourcen und verzögert die Bearbeitung aller Anträge im Prüfungsamt.

Erreichbarkeit & Sprechzeiten

Persönliche Sprechstunden finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail statt.

  • Vorab-Klärung per E-Mail: Schildern Sie uns Ihr Anliegen bitte zunächst kurz per E-Mail. Viele Fragen lassen sich so bereits direkt und zeitnah beantworten (Zuständigkeit nach Fächern öffnet in neuem Tab). Bitte prüfen Sie zudem vorab die Informationen in Ihrem alma-Kontostand.
  • Wichtig: Nutzen Sie bitte immer Ihre studentische Mailadresse (@student.uni-tuebingen.de).
  • Angaben: Nennen Sie stets Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Studiengang und hängen Sie relevante Dokumente gerne direkt als Scan an.
  • Anmeldung zur Sprechstunde: Sollte daraufhin ein persönliches Gespräch nötig sein, senden Sie Ihre Terminanfrage bitte an die zuständige Sachbearbeitung.
  • Verbindlichkeit: Bitte beachten Sie, dass Termine erst nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail gültig sind. Da kurzfristige Absagen (z. B. krankheitsbedingt) ausschließlich digital erfolgen können, prüfen Sie bitte vor Ihrer Anfahrt noch einmal Ihren Posteingang.

Abholung von Unterlagen

Abholung von Zeugnissen/Urkunden, Transkripten, Bescheinigungen, Formularen:

  • Studierenden Service Point (SSP): Während der regulären Öffnungszeiten vor Ort (öffnet in neuem Tab).
  • Hinweis: Im SSP findet keine Beratung statt. Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in.
  • Wichtig: Bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab per E-Mail, bevor Sie eine Bescheinigung des Prüfungsamtes im Service-Point abholen können. Unterlagen bitte vorab über die zuständige Sachbearbeitung bereitlegen lassen.

Abgabe von Abschlussarbeiten & Dokumenten

Bachelor- und Masterarbeiten, Anträge, ausgefüllte Formulare sowie sonstige Dokumente können Sie wie folgt einreichen:

  • Studierenden Service Point (SSP): Während der regulären Öffnungszeiten vor Ort (öffnet in neuem Tab).
  • Wichtig: Bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab per E-Mail, bevor Sie eine Bescheinigung des Prüfungsamtes im Service-Point abholen können.
  • Briefkasten: Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie bitte den Außenbriefkasten (Wilhelmstraße 19, rechts neben dem Haupteingang). Die Leerung erfolgt ausschließlich an Werktagen (Mo.–Fr.).
  • Postweg: Per Post an das Zentrale Prüfungsamt (es gilt der Poststempel als Abgabedatum).

Prüfungsanmeldung & Fristen an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF)

Für alle Leistungen, die über alma verwaltet werden, ist eine Online-Anmeldung zwingend erforderlich.

  • Anmeldebeginn: 01. Juni 2026 (Sommersemester 2026).
  • Fristen: An- und Abmeldungen sind bis 23:59 Uhr am Tag vor der Prüfung möglich. (MNF-Sonderregelung)
  • Frühe Prüfungen: Klausuren vor dem 01. Juni werden separat freigeschaltet, wenn  es sich um eine Nachprüfung aus dem vorangegangenen Semester oder um eine Blockveranstaltung/Prüfung am Anfang des Semester handelt (Details siehe Fristen, Prüfungsanmeldung & Bachelor-/Masterarbeit).
  • Support: Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeitung (Zuständigkeiten nach Fächern).

Weitere Anlaufstellen & Informationen

Anlaufpunkte (Auswahl):

alma – Portal für Studium und Lehre

Verwalten Sie Ihre Studienorganisation direkt online: