Uni-Tübingen

Attempto! 02/2023: Digital unsterblich

Verstorbene könnten als Avatare mit uns weiter kommunizieren. Was solche KI-Anwendungen bedeuten, erforscht das Tübinger Zentrum für Ethik in den Wissenschaften.

Im Juni 2022 starb Marina Smith mit 87 Jahren. Doch bei ihrer Beisetzung schien sie sehr lebendig. Die Trauergäste konnten sogar mit ihr sprechen – genauer gesagt mit ihrem digitalen Abbild. Die gerade Verstorbene – Mitgründerin einer Holocaust-Gedenkstätte im britischen Nottinghamshire – nahm als Video-Hologramm an ihrer eigenen Trauerfeier teil. Die Datengrundlage ihrer digitalen Nach-Tod-Präsenz bildeten zu Lebzeiten gemachte Kameraaufnahmen und die Antworten auf 250 Fragen zu ihrer Biografie, die sie vor ihrem Hinscheiden beantwortet hatte.

Produziert hatte die postmortale Videoexistenz die Start-up-Firma Story-File ihres Sohnes Stephen, die zuvor schon interaktive Hologramme von Holocaust-Überlebenden für die Shoah Foundation der University of Southern California kreiert hatte. Das digitale „Weiterleben“ der Marina Smith steht für einen Trend, der sich in den USA, Großbritannien und einigen ostasiatischen Ländern gerade abzuzeichnen beginnt. Dort etabliert sich eine eigene Branche, deren Geschäftsmodell die digitale Fortsetzung der Existenz über den Tod hinaus ist.

Zu dieser „Digital Afterlife Industry (DAI)“ gehören kleine Start-ups ebenso wie große Datenkonzerne. Sie versprechen den Nutzern eine Interaktion mit Verstorbenen über Kommunikationsplattformen, Chatbots oder Avatare. Das virtuell unsterbliche Abbild kann ein hüftenschwingender Elvis ebenso sein wie die verstorbene Großmutter, die ihren Enkeln auch nach ihrem Tod Geschichten vorliest.


Die Vorstellung von virtuellen Repräsentanten der Toten finden viele eher gruselig.


Interviews mit Trauerbegleitern

Das postmortale Weiterleben im digitalen Raum wirft tiefgreifende Fragen auf: Welchen Einfluss haben solche Entwicklungen künftig auf unseren Umgang mit Tod und Trauer? Wie vertragen sie sich mit der Würde der Verstorbenen und dem Bedürfnis nach Pietät? Wird die Digitaltechnik das religiöse Leben beeinflussen? Wie können die Rechte Verstorbener und Hinterbliebener gegenüber kommerziellen Interessen der digitalen Postmortal-Industrie gewahrt werden? Und wie ist all dies mit dem Datenschutz vereinbar?

Diesen Fragen widmet sich das Projekt „Edilife“ des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen. Dass die Entwicklung erst am Anfang steht und in Deutschland noch kaum Fuß gefasst hat, ist für die Projektmitglieder kein Hinderungsgrund – im Gegenteil. „Wir wollen keine Reparaturethik betreiben, die erst einsetzt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Stattdessen möchten wir rechtzeitig ein öffentliches Problembewusstsein schaffen und Handlungsempfehlungen für die Politik geben“, sagt die Philosophin Jessica Heesen, die das Projekt gemeinsam mit der Theologin Regina Ammicht Quinn leitet. Dabei geht es auch darum, auszuloten, wie das Konzept des digitalen Weiterlebens in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft aufgenommen wird und auf welche moralischen und religiösen Einstellungen es trifft. Um das herauszufinden, führte der Sozialwissenschaftler Matthias Meitzler ausführliche Interviews mit Trauernden und Trauerbegleitern, unter anderem Geistlichen, Psychologen und Bestattern. Viele reagierten auf das Thema zunächst überrascht, einige hatten sich schon mit dem digitalen „Weiterleben“ auseinandergesetzt.

„Bei manchen verstärkte das Interview ihre bestehende Ablehnung, einige nahmen eine abwartende Haltung ein“, berichtet er. „Doch die Mehrheit reagierte reserviert, viele fanden die Vorstellung, dass es virtuelle Repräsentanten der Toten gibt, eher gruselig.“ Überlieferte Vorstellungen vom Kontakt zu Verstorbenen durch spiritistische Sitzungen oder Begegnungen mit Wiedergängern spielen mit hinein. „In gewisser Weise haben wir es bei der Digital Afterlife Industry mit einer säkularisierten, datenbasierten Form von Jenseitsvorstellungen zu tun.“

Digitales Weiterleben als Teil der Trauerkultur?

Ob die Skepsis in der Gesellschaft anhalten wird, ist für das Tübinger Forschungsteam eine offene Frage: Diejenigen, die momentan mit Tod und Trauer konfrontiert sind, gehören mehrheitlich der älteren Generation an. Ihr Leben ist noch nicht so digitalisiert wie das der Jüngeren, die mit dem Internet und den Sozialen Netzwerken aufgewachsen sind. Kommen diese „Digital Natives“ erst einmal „in die Jahre“, könnte das Konzept des digitalen „Weiterlebens“ auf mehr Akzeptanz stoßen, ja vielleicht sogar Teil der Trauerkultur werden, so wie heute das Zwiegespräch am Grabmal oder mit dem Foto der Verstorbenen.

Allerdings macht Jessica Heesen auf einen entscheidenden Unterschied aufmerksam: Der Dialog mit einem Avatar geht über die Projektion der eigenen Gedanken und Gefühle auf Erinnerungsobjekte weit hinaus. Die Interaktion mit den Avataren Verstorbener kann ein Eigenleben entwickeln, das im Bewusstsein der Trauernden die Grenzen zwischen Diesseits und Jenseits verschwimmen lässt.

„Solche digitalen Stellvertreter können wie eine betäubende Droge wirken, die verhindert, dass die Hinterbliebenen den Verlust akzeptieren. Darauf haben einige interviewte Trauerbegleiter hingewiesen“, sagt Heesen. Der auf Dauer gestellte Smartphone-Kontakt mit den vermeintlich Weiterlebenden verhindert, dass der Trauerprozess wirklich vollzogen wird.

Avatare mit Eigenleben

Diese Tendenz könnte zunehmen, wenn die Künstliche Intelligenz verstärkt Einzug hält. Hologramme wie das von Marina Smith bewegen sich noch im Rahmen sprachlicher Äußerungen, die das verstorbene „Original“ tatsächlich gemacht hat. Doch maschinell lernende KI-Systeme nach dem Muster von ChatGPT entwickeln sich schnell zu eigenständigen Gesprächspartnern.

Was, wenn der Großvater-Avatar beginnt, Familienmitglieder zu beschimpfen, Beschuldigungen zu verbreiten oder Hetzreden zu schwingen? „Man muss überlegen, welche Konsequenzen solche Risiken für die historische Überlieferung und die Erinnerungskultur haben können“, gibt Meitzler zu bedenken. Stalin- oder Hitler-Avatare, die im Netz propagandistisch manipulierte Existenzen führen und als „Zeitzeugen“ oder „Ratgeber“ befragt werden, sind keineswegs undenkbar. Nicht einmal eine Kennzeichnungspflicht für solche Wesen aus der Digital-Retorte gibt es bislang, und es ist auch unklar, wie sie durchzusetzen wäre.

Gesetzliche Regelung nötig

Nicht nur hier sieht Heesen beträchtlichen Regulierungsbedarf auf den Gesetzgeber zukommen: So ist zum Beispiel nicht geregelt, wer überhaupt unter welchen Bedingungen Avatare von Verstorbenen erstellen darf. Bislang können sie auch ohne vorherige Zustimmung der Verstorbenen erzeugt werden. „Das postmortale Persönlichkeitsrecht muss dieser neuen Situation angepasst werden“, findet die Forscherin.

Zur Regelung des digitalen Nachlasses könnte auch gehören, dass man im Testament festhält, ob von der eigenen Person ein digitales Abbild erstellt werden darf. Welchen juristischen Handlungsbedarf die Geschäftsmodelle der digitalen Postmortal-Branche im Detail erzeugen, wird im Darmstädter Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) erforscht, das mit den Tübingern kooperiert. Für den Abschluss des Projekts im Frühjahr 2024 ist eine gemeinsame Veranstaltung geplant, bei der Politik und Öffentlichkeit die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorgestellt werden.

Über das Projekt

Das Projekt „Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens (Edilife)“ erforscht ethische Fragen in Bezug auf Techniken des digitalen „Weiterlebens“ und wird durch das BMBF gefördert (Juli 2022 – Februar 2024).

Zentrale Fragen sind u. a. Trauer und Pietät in diesem soziotechnischen Kontext; Manipulations- und Missbrauchsmöglichkeiten; Datenschutz und die Rechte Betroffener gegenüber kommerziellen Interessen.

Team: Professorin Regina Ammicht Quinn, PD Dr. Jessica Heesen, Matthias Meitzler, Dr. Martin Hennig; Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT).

Text: Wolfgang Krischke


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