Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 3/2024: Studium und Lehre

Universität Tübingen und Oberlandesgericht Stuttgart schließen Kooperation zur Stärkung des Rechtsstaats

Anfang Juli haben die Universität Tübingen und das Oberlandesgericht Stuttgart eine in Baden-Württemberg bislang einmalige Kooperation zur Stärkung des Rechtsstaats geschlossen. Die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung arbeiten künftig enger zusammen. Davon wird die Qualität von Lehre und Rechtsprechung gleichermaßen profitieren.

Richterinnen und Richter wirken künftig an Lehre mit

Bei der feierlichen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung in der Neuen Aula der Juristischen Fakultät erläuterte der Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Andreas Singer: „Die zentrale Herausforderung unserer jungen Richterinnen und Richter ist es, die an der Universität erlernten Kenntnisse in den zahlreichen Verfahren an den Gerichten anzuwenden. Bereits im Studium kommt der praxisnahen und am Prozessrecht orientierten Anwendung des Erlernten deshalb eine immer wichtigere Rolle zu.“ Ab dem kommenden Wintersemester werden daher erfahrene Richterinnen und Richter aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart eine Lehrveranstaltung an der Juristischen Fakultät anbieten und aktuelle Fälle aus dem Zivilrecht gemeinsam mit den Studierenden lösen.

Professorinnen und Professoren als Richterinnen und Richter im Nebenamt

„Gleichzeitig wollen wir die wissenschaftliche Perspektive auf der Richterbank stärken, etwa wenn es um komplexe grenzüberschreitende Rechtsfragen geht. Professorinnen und Professoren der juristischen Fakultät sollen daher künftig verstärkt als Richterinnen und Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht Stuttgart tätig werden“, stellt der Dekan der Juristischen Fakultät Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder in Aussicht.

Weitere Inhalte der Kooperationsvereinbarung

Darüber hinaus haben Universität und Oberlandesgericht eine wechselseitige Mitwirkung an Fortbildungen und Seminaren vereinbart. „Auch wird das Oberlandesgericht die Studierenden der Juristischen Fakultät künftig aktiv bei der Suche nach attraktiven Praktikumsplätzen an den Gerichten unterstützen“, sagt Singer zu. 

Ausführliche Meldung


Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim erhöht Mieten für Neuvermietungen

Ab 1. Oktober 2024 erhöht das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim die Warmmiete für neue Mieterinnen und Mieter in seinen Wohnheimen um ca. 5 % pro Monat. Diese Erhöhung betrifft ausschließlich Neuverträge – Bestandsmieterinnen und -mieter sind nicht betroffen.

„Wir wissen um die finanzielle Belastung vieler Studierender. Daher haben wir die Mietpreise in den letzten Jahren nicht erhöht. Die z.T. massiven Preissteigerungen u.a. bei Energie und Reinigung machen eine moderate Erhöhung unumgänglich“, erklärt Edith Hein, Geschäftsführerin des Studierendenwerks. „Unser Ziel ist es weiterhin, sozialverträglichen Wohnraum für Studierende anzubieten. Wir bleiben weiterhin der mit Abstand günstigste Vermieter für Studierende.“ 

Meldung Studierendenwerk


Betrug bei der Wohnungssuche: Landeskriminalamt Baden-Württemberg gibt Tipps zum Schutz Studierender

Die Zulassungen an den Hochschulen für das bevorstehende Wintersemester sind eingetroffen. Damit beginnt für viele Studierende die Suche nach einer geeigneten Wohnung oder einem WG-Zimmer. Betrügerinnen und Betrüger nutzen die angespannte Wohnungssituation, um gutgläubige Wohnungssuchende um ihr Geld zu bringen.

"Betrügerische Immobilienanzeigen locken vor allem mit niedrigen Mietpreisen und guter Lage. Kriminelle erschleichen damit persönliche Daten und fordern hohe Gebühren oder Kautionen", warnt Ute Scholpp, Leiterin der Landeskriminalprävention des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA BW). In der Folge bricht der Kontakt zum vermeintlichen Wohnungsanbietenden ab und das Geld ist weg.

Das LKA BW hat zu diesem Thema ein neues Infoblatt erstellt. Es klärt gezielt über die gängigen Betrugsmaschen bei der Wohnungssuche auf und gibt wertvolle Tipps, wie man sich davor schützen kann.