Alle im Beratungsgespräch erhaltenen Informationen – einschließlich personenbezogener Daten – werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben (vgl. Verschwiegenheitspflicht § 12 Absatz 4 Satz 1,3 LHG; ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht besteht nicht.). Eine anonyme Beratung ist nur telefonisch möglich.