Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat nach dem Gesetz die besonderen Interessen der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, FSJlerInnen/FÖJlerInnen, sowie der Arbeitnehmer unter 18 Jahren gegenüber dem Personalrat wahrzunehmen, damit der Personalrat deren Anliegen in seiner Personalratsarbeit angemessen berücksichtigen kann.
Allgemeine Aufgaben: