Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten an der Universität Tübingen und vertritt alle Angestellten, BeamtInnen, WissenschaftlerInnen und ausschließlich Studierende, die auch in einem Arbeitsverhältnis mit der Uni Tübingen stehen.
Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Es umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilnahme behinderter Menschen.
Für studienbezogene Fragen berät die Zentrale Studienberatung - Studieren mit Beeinträchtigung.
Wir versuchen Sie tatkräftig an Ihrem Arbeitsplatz und in Ihren Anliegen zu unterstützen und nehmen Ihre Anregungen und hilfreichen Rat stets gern auf.
Das Büro der Schwerbehindertenvertretung finden Sie im Gebäude Keplerstraße 2 im Erdgeschoss in Raum 034.
Das Büro ist barrierefrei über den Seiteneingang von der Schlachthausstraße her zu erreichen.
(Gebäude mit barrierefreien Zugängen an der Universität Tübingen)
Telefonische Kontaktaufnahme geschieht am besten über das Büro, Tel. 73568 - dort ist bei Abwesenheit der Anrufbeantworter eingeschaltet - oder Sie melden sich einfach per E-mail.
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, die aktuelle Amtszeit begann am 1. Dezember 2022 und endet am 30. November 2026.