Uni-Tübingen

Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen

Für Studierende mit Familienpflichten stellt sich immer wieder das Problem, dass ihnen die gewährten Fehlzeiten pro Veranstaltung nicht ausreichen, da sie im Vergleich zu anderen Studierenden zusätzlich mit Krankheiten ihrer Kinder bzw. zu pflegenden Angehörigen oder einem plötzlichen Ausfall der entsprechenden Betreuung konfrontiert sein können. Ebenso kann es sein, dass sie bestimmte Studienleistungen in der angebotenen Form nicht absolvieren können, z.B. die Teilnahme an mehrtägigen Exkursionen oder die Durchführung von Labor-Experimenten während einer Schwangerschaft/Stillzeit.

Generell gilt, dass die Krankheitszeiten eines Kindes oder der unabwendbare Ausfall der Betreuung bei entsprechendem Nachweis (Bescheinigung der Ärztin/ des Arztes oder im zweiten Fall der Betreuungseinrichtung/-person) gleichgestellt der eigener Krankheit des Studierenden sind und als Entschuldigung für fehlende Anwesenheitszeiten und für entstandene Verzögerungen bei Studienleistungen gelten.

Sollte es hinsichtlich der Anwesenheitspflicht zu Problemen kommen, so suchen Sie unbedingt frühzeitig das Gespräch mit der/dem Lehrenden.

Prinzipiell ist es möglich, eine Studienleistung durch adäquate andere zu ersetzten. Hierzu bedarf es einer detaillierten Begründung. Bitte erkundigen Sie sich ob die Möglichkeit besteht, fehlende Inhalte von Veranstaltungen anderweitig zu erarbeiten oder Studienformate, die nicht besucht werden können (z.B. Exkursionen o.ä.) durch andere Formate zu ersetzen.

Welche Art von Ersatzleistung angemessen ist, obliegt der Entscheidung der jeweiligen lehrenden Person oder in schwierigen Fällen dem zuständigen Fachbereich bzw. der Fakultät. Im letzteren Fall können Sie einen Antrag auf Ersatzleistung bei der Vorsitzenden bzw. beim Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses stellen.