„Professor*innen und Lehrende können tun und lassen, was sie wollen?“ – Nicht ganz! Frau Michaela Spandau, Fachanwältin für Strafrecht, wird in ihrem Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sexueller Belästigung an Hochschulen erläutern und aufzeigen, welche Schutzpflichten Hochschulen und Arbeitgeber haben.
- Wann? 28. November 2024, von 18:15 Uhr bis 20:15 Uhr
- Wo? Hörsaal 22, Kupferbau, Universität Tübingen
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Im Vortrag wird Frau Spandau rechtliche Definitionen und Schutzpflichten der Hochschule beleuchten. Dabei klärt sie zentrale Begriffe wie „sexuelle Belästigung“ und „Diskriminierung“ und veranschaulicht, wie sich diese in die Rechtsgebiete Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Disziplinarrecht und Strafrecht einordnen. Anhand eines Praxisbeispiels wird der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens dargestellt. Im Anschluss stellt das Team Equity Ansprechpersonen an der Universität Tübingen vor.
Michaela Spandau ist selbstständige Strafverteidigerin und Fachanwältin mit langjähriger Erfahrung. Seit 2020 ist sie Vertrauensanwältin für das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg für Fragen in Bezug auf sexuelle Belästigung. Zudem engagiert sie sich für Kinder und Jugendliche als Gründungsmitglied von NERO und NEROKidz in Stuttgart.
Kontakt für Rückfragen:
Team Equity genderspam prevention@equity.uni-tuebingen.de
Gleichstellungsbeauftragte des Hector-Instituts für Empirische Bildungsforschung: Jessika Golle (jessika.gollespam prevention@uni-tuebingen.de)
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und anregende Diskussionen!
Veranstaltet durch die Gleichstellungsbeauftragten des Hector-Instituts für Empirische Bildungsforschung, Jessika Golle und Katharina Wendebourg, und dasTeam Equity.
Wir danken dem StuRa und der Fachschaft für Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie für die freundliche Unterstützung und Finanzierung des Vortrags.