Uni-Tübingen

Aktuelles

13. November 2024: Vortrag für Beschäftigte "Sexuelle Belästigung – was sagt das Recht dazu?"

„Vorgesetzte können tun und lassen, was sie wollen?“ – Nicht ganz! Frau Michaela Spandau, Fachanwältin für Strafrecht, wird in ihrem Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sexueller Belästigung an Hochschulen erläutern und aufzeigen, welche Schutzpflichten Hochschulen und Arbeitgeber haben.

  • Wann? 13. November 2024, von 18:15 Uhr bis 20:15 Uhr
  • Wo? Hörsaal 22, Kupferbau, Universität Tübingen

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Im Vortrag wird Frau Spandau rechtliche Definitionen und Schutzpflichten der Hochschule beleuchten. Dabei klärt sie zentrale Begriffe wie „sexuelle Belästigung“ und „Diskriminierung“ und veranschaulicht, wie sich diese in die Rechtsgebiete Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Disziplinarrecht und Strafrecht einordnen. Anhand eines Praxisbeispiels wird der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens dargestellt. Im Anschluss stellt das Team Equity Ansprechpersonen an der Universität Tübingen vor.

Michaela Spandau ist selbstständige Strafverteidigerin und Fachanwältin mit langjähriger Erfahrung. Seit 2020 ist sie Vertrauensanwältin für das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg für Fragen in Bezug auf sexuelle Belästigung. Zudem engagiert sie sich für Kinder und Jugendliche als Gründungsmitglied von NERO und NEROKidz in Stuttgart.

Kontakt für Rückfragen:

Team Equity genderspam prevention@equity.uni-tuebingen.de

Gleichstellungsbeauftragte des Hector-Instituts für Empirische Bildungsforschung: Jessika Golle (jessika.gollespam prevention@uni-tuebingen.de)

Wir freuen uns auf Ihr Interesse und anregende Diskussionen!

 

Veranstaltet durch die Gleichstellungsbeauftragten des Hector-Instituts für Empirische Bildungsforschung, Jessika Golle und Katharina Wendebourg, und dasTeam Equity.

Wir danken dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Universität Tübingen für die freundliche Unterstützung und Finanzierung des Vortrags. 

 

28. November 2024: Vortrag für Studierende "Sexuelle Belästigung – was sagt das Recht dazu?"

„Professor*innen und Lehrende können tun und lassen, was sie wollen?“ – Nicht ganz! Frau Michaela Spandau, Fachanwältin für Strafrecht, wird in ihrem Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sexueller Belästigung an Hochschulen erläutern und aufzeigen, welche Schutzpflichten Hochschulen und Arbeitgeber haben.

  • Wann? 28. November 2024, von 18:15 Uhr bis 20:15 Uhr
  • Wo? Hörsaal 22, Kupferbau, Universität Tübingen

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Im Vortrag wird Frau Spandau rechtliche Definitionen und Schutzpflichten der Hochschule beleuchten. Dabei klärt sie zentrale Begriffe wie „sexuelle Belästigung“ und „Diskriminierung“ und veranschaulicht, wie sich diese in die Rechtsgebiete Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Disziplinarrecht und Strafrecht einordnen. Anhand eines Praxisbeispiels wird der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens dargestellt. Im Anschluss stellt das Team Equity Ansprechpersonen an der Universität Tübingen vor.

Michaela Spandau ist selbstständige Strafverteidigerin und Fachanwältin mit langjähriger Erfahrung. Seit 2020 ist sie Vertrauensanwältin für das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg für Fragen in Bezug auf sexuelle Belästigung. Zudem engagiert sie sich für Kinder und Jugendliche als Gründungsmitglied von NERO und NEROKidz in Stuttgart.

Kontakt für Rückfragen:

Team Equity genderspam prevention@equity.uni-tuebingen.de

Gleichstellungsbeauftragte des Hector-Instituts für Empirische Bildungsforschung: Jessika Golle (jessika.gollespam prevention@uni-tuebingen.de)

Wir freuen uns auf Ihr Interesse und anregende Diskussionen!

 

Veranstaltet durch die Gleichstellungsbeauftragten des Hector-Instituts für Empirische Bildungsforschung, Jessika Golle und Katharina Wendebourg, und dasTeam Equity.

Wir danken dem StuRa und der Fachschaft für Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie  für die freundliche Unterstützung und Finanzierung des Vortrags. 

 

Neue Runde im Athene Mentoring

Zur Unterstützung von Studentinnen* und Wissenschaftlerinnen* startet im Wintersemester 2024/25 in eine neue Runde des Athene Mentoring in der Philosophischen Fakultät und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Ab sofort sind bis zum 30. November 2024 wieder Neuanmeldungen möglich.

Das durch das Gleichstellungsbüro der Universität initiierte Athene Mentoring Programm un-terstützt Frauen darin, eine wissenschaftliche Qualifikation weiter zu verfolgen, sowohl wenn sie ihre Zukunft in der Wissenschaft als auch wenn sie ihre berufliche Zukunft außerhalb der Wissenschaft sehen. Der Fokus liegt hierbei auf der speziellen Situation von Frauen im Wissen-schaftssystem und an der Universität sowie der Entgegenwirkung von Benachteiligung.  

Der Anmeldebogen sowie ein Infoblatt für Mentees und Mentor*innen findet sich auf der Web-site des Gleichstellungsbüros: https://uni-tuebingen.de/de/206721

Alle Interessierten sind herzlich zu folgender Infoveranstaltung eingeladen:

Donnerstag, 14. November 2024 von 12 – 13 Uhr:

https://zoom.us/j/94472870182?pwd=uA4Sqd0mtIyFRXVUR4kZ9em50ONnLZ.1

Meeting-ID: 944 7287 0182
Kenncode: 392468

Wer sich bereits am Programm beteiligt, braucht sich nicht wieder anzumelden, sondern erhält eine E-Mail, mit dem auch abgefragt wird, ob ein Verbleib im Programm oder ein Ausstieg gewünscht wird.

 

7. / 8. Oktober 2024: Science & Career Talks mit Prof. Dr. Sandra Blaess

Mit den Science & Career Talks verstärkt die Universität ihre Aktivitäten im  Bereich Gleichstellung. Im Rahmen der Exzellenzstrategie werden erfahrene und  erfolgreiche Wissenschaftlerinnen nach Tübingen eingeladen, um ihre Forschung  und ihren Karriereweg vorzustellen.

Für die nächste Veranstaltung begrüßen wir Dr. Sandra Blaess, Professorin für  Neurodevelopmental Genetics am Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der  Universität Bonn.

Prof. Dr. Blaess wird einen hochschulöffentlichen Vortrag über ihre  wissenschaftliche Forschung sowie einen Workshop halten. In ihrem Workshop  beleuchtet Prof. Blaess die Herausforderungen und Möglichkeiten für Frauen in  einer wissenschaftlichen Karriere. Der Workshop richtet sich primär an  Nachwuchswissenschaftlerinnen (Doktorandinnen, Postdoktorandinnen, Juniorprofessorinnen) der Universität Tübingen.

Hochschulöffentlicher Vortrag: Developmental mechanisms that establish neuronal  heterogeneity in the dopaminergic system  Montag, 7. Oktober 2024 um 16:00 Uhr im Hörsaal der Alten Anatomie,  Österbergstr. 3, 72074 Tübingen  Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Workshop: A Woman’s Path in Science: Karriereeinblicke und die Bewältigung von  Herausforderungen  Dienstag, 8. Oktober 2024 von 9:30 bis 11:30 Uhr im Seminarraum 3 der Alten  Anatomie, Österbergstr. 3, 72074 Tübingen  Anmeldung bis zum 07.10.2024 über eveeno.com/162726824.

Sie sind herzlich zu beiden Veranstaltungen eingeladen. Weitere Informationen  finden Sie unter: https://uni-tuebingen.de/de/221946

Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung: Deadline 30. November 2024

Die im Jahre 2004 gegründete Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung unterstützt begabte junge Wissenschaftlerinnen mit Kindern, um ihnen die für eine wissenschaftliche Karriere erforderliche Freiheit und Mobilität zu verschaffen. Die Stiftung will helfen zu verhindern, dass hervorragende Talente der wissenschaftlichen Forschung verloren gehen. Sie richtet sich an Doktorandinnen und Postdoktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin.

Informationsblatt und mehr Informationen

Stellungnahme der bukof zum Entgeldtransparenzgesetz

Die bukof (Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten) hat eine neue  „Stellungnahme zur Evaluation und Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG)“ veröffentlicht.

Die zweite umfassende Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes hat die hinlänglich bekannten Kritikpunkte bestätigt, die die bukof ebenso wie viele weitere Kritiker*innen an dem Gesetz hatten und die in Summe zu dessen Unwirksamkeit insgesamt geführt haben. Eine Novellierung des Gesetzes ist daher wichtig und unverzichtbar. Diese Novellierung sollte dazu genutzt werden den Wirkungskreis auf Hochschulen und den öffentlichen Dienst auszuweiten.

In der Stellungnahme wird für die Novellierung des Entgeldtransparenzgesetztes die Sanktionierung bei Verstößen gegen das Entgeltgleichheitsgebot, eine Möglichkeit des Vergleichs von Entgelten über Entgeltgruppen hinweg, sowie die Sicherung der Rechte von Gleichstellungsbeauftragten als Expertinnen für den Gender-Pay-Gap bei der Umsetzung des Rechts gefordert.

Ingrid Hotz-Davies neue Gleichstellungsbeauftragte der Universität Tübingen

Der Senat der Universität hat Professorin Ingrid Hotz-Davies am 16. November zur neuen Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Das Gremium votierte einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen für die Anglistin, die Professorin Ruth Scoralick im Amt nachfolgt.

Näheres ist nachzulesen in Attempto online

Hinweis: Neue Beratungsstelle für angefeindete Wissenschaftler*innen

Die Online-Plattform „Scicomm-Support“ unterstützt und berät Wissenschaftler*innen und Wissenschaftskommunikator*innen, die Hassrede, Drohungen oder Einschüchterungen erfahren. ScicommSupport ist ein gemeinsames Angebot des Bundesverbands Hochschulkommunikation und von Wissenschaft im Dialog. Die kostenlose Telefonberatung ist täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar. Darüber
hinaus bietet die Plattform Informationen zum Umgang mit Angriffen in Form von Leitfäden, Checklisten und Best-Practice-Empfehlungen. Eine Rechtsberatung, Hilfe bei der Vermittlung von psychologischer Unterstützung und Workshops zum Umgang mit digitaler Gewalt werden in Kürze angeboten.
Mehr Informationen finden Sie bei Wissenschaftskommunikation.de.

Newsletter der BuKoF zu SDG erschienen

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG) stellt in allen gesellschaftlichen Bereichen ein überwiegend tabuisiertes und oftmals unterschätztes Problem dar. Hochschulen als Arbeits- und Ausbildungsstätten sind diesbezüglich leider keine Schutzräume.
Um das Thema im Bewusstsein zu halten und über Neuigkeiten zu informieren, gibt die Kommission der BuKoF (Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten) etwa halbjährlich diesen Newsletter heraus.

Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten

Viele kennen Situationen wie diese: Ein wichtiges Meeting der Arbeitsgruppe steht an und ausgerechnet heute schließt die Kita wegen Krankheit von Erzieher*innen früher. Sie müssen Ihr Stillkind mit auf eine Forschungsreise nehmen oder sind alleinerziehend und müssen Ihre Kinder vor einer Tagung bei Verwandten vorbeibringen. Oder aber die Begehung Ihres Forschungsverbundes wurde auf einen Zeitraum außerhalb der Betreuungszeiten Ihrer Kita gelegt.


Solche Situationen stellen Eltern nicht nur vor organisatorische Schwierigkeiten, sondern bringen oft auch eine finanzielle Belastung mit sich. Die Universität Tübingen bietet als familienfreundliche Hochschule Beschäftigten und Stipendiat*innen zukünftig eine Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten, die ihnen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen bzw. dienstlichen Tätigkeit entstehen. Zu diesem Zweck hat das Rektorat der Universität eine "Richtlinie zur Finanzierung von Kinderbetreuungskosten" verabschiedet und das Familienbüro mit deren Umsetzung beauftragt.


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Familienbüros:

https://uni-tuebingen.de/de/251591

Stellungnahme zum Fachkraftmangel in der Kinderbetreuung / Gleichstellung

Auch an der Universität Tübingen und dem Universitätsklinikum schlägt die Diskussion über die geplanten Kürzungen der Öffnungszeiten in den städtischen Kinderhäusern hohe Wellen. Die Gleichstellungs-  und Chancengleichheitsbeauftragten auf zentraler Ebene, auf der Ebene der Fakultäten sowie im Universitätsklinikum haben zahlreiche besorgte Anfragen von betroffenen Eltern erreicht.

Sie haben daher eine Stellungnahme verfasst, die auf die gravierenden Folgen hinweist, die der Fachkraftmangel in der Kinderbetreuung für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit sich bringt:

2023-02-02_Stellungnahme_Fachkraftmangel-Kinderbetreuung_Gleichstellung-Uni-Tübingen+Medizinische-Fakultät.pdf

 

Solidarität mit den iranischen Frauen

Der Kampf der iranischen Frauen um ihre Freiheit ist beeindruckend, droht aber hier in Deutschland schon wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu geraten. Die iranischen Frauen verdienen unsere sichtbare Solidarität. Wir, die Büros der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Tübingen wollen unsere Solidarität mit Haarspangen, die den Slogan der iranischen Frauen „Frauen زن    Leben زندگی  , Freiheit آزادی“ tragen, zum Ausdruck bringen. Beim Demonstrationszug am 25. November 2022 in Tübingen, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen wurden die Haarspangen zum ersten Mal verteilt und auch in der Presse darüber berichtet.

Wir werden die Haarspangen weiterhin verteilen bzw. auslegen und hoffen, dass sich viele Menschen dazu entscheiden mitzumachen und ihre Solidarität zeigen!

Covid-19-Krise: Übergangsregelung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um zwei zeitlich begrenzte Übergangsregelungen ergänzt:

Die Höchstbefristungsgrenze für wissenschaftliches Personal in der Qualifizierungsphase, das zu einem Zeitpunkt zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 ein nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Qualifizierung) befristetes Arbeitsverhältnis hatte, verlängert sich aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs um 12 Monate.

Die Höchstbefristungsgrenze für wissenschaftliches Personal in der Qualifizierungsphase, das zwischen dem 01.Oktober 2020 und 31.März 2021 neu in ein nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Qualifizierung) befristetes Arbeitsverhältnis eintritt/eingetreten ist, verlängert sich um 6 Monate.

Achtung: Ein Anspruch auf Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrags oder eine automatische Verlängerung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.  Hierfür ist ein Antrag des/der zuständigen Vorgesetzten notwendig. Weitere Informationen zu den Regelungen und dem Verfahren der Vertragsverlängerung finden Sie in den Rundschreiben Nr.11 und Nr. 16.

Für Verlängerungen der Arbeitsverträge von Beamt*innen auf Zeit gilt;

Mit der Änderung des LHG § 45 Abs 6 am 24.06.2020 wude die Möglichkeit geschaffen, die Zeitbeamt*innenverhältnisse der Juniorprofessor*innen und der akademischen Rät*innen, die vom 01. März 2020 bis zum 30. September 2020 in einem Beamtenverhältnis standen auf Antrag um bis zu sechs Monate zu verlängern. Nähere Informationen vergl. Rundschreiben des Kanzlers Nr. 13 vom 10.07.2020

Rechtliche Einschätzung staatlicher „Genderverbote"

Ist es zulässig, eine geschlechtergerechte Schreibweise in staatlichen Einrichtungen zu verbieten?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im April 2024 hierzu folgendes offiziell veröffentlicht STANDPUNKTE - Rechtliche Einschätzung staatlicher „Genderverbote”.