Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Erziehungswissenschaft

22.08.2024

BMBF: „Voraussetzungen für das Lesenlernen − analog und digital“

Frist: 22. Oktober 2024 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizzen)

In den elementarpädagogischen Einrichtungen werden Kindern vielfältige Erfahrungen mit der Erzähl-, Buch- und Lesekultur ermöglicht. Diese Erfahrungen sollen neben der sprachlichen Bildung auch bereits die bei den Kindern vorhandene Neugier auf die Schriftsprache und auf das Lesen fördern. Einige Programme und Projekte unterstützen sogenannte Vorläuferfertigkeiten für das Lesen, wie beispielsweise die phonologische Bewusstheit. Andere richten den Blick auf alltagsintegrierte Angebote, in denen Kinder sich auf unterschiedliche Weise mit Schrift und Sprache auseinandersetzen. Gemeinsam ist all diesen Angeboten die Annahme, dass Kinder vor Eintritt in die Schule bereits vielfältige positive und spielerische Erfahrungen mit Erzähl-, Buch-, und Lesekultur gesammelt haben sollten. Diese bilden die Grundlage für basale Leselernprozesse und eröffnen Kindern ein Verständnis von der Struktur und Funktion der Sprache sowie des Lesens im Sinne einer „emergent literacy“ oder „early literacy“. Der Elementarbereich ermöglicht über diese Erfahrungen hinaus den Einstieg ins Lesenlernen und grenzt sich dabei dennoch vom schulischen Vermitteln des Lesens ab.

Zur Unterstützung der Entwicklung von Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabepotenzialen werden zunehmend auch digitale Formate als Ergänzung des pädagogischen Alltags diskutiert, dies auch ausgehend von einem sich wandelnden Alltag, der die Nutzung digitaler Medien bereits durch sehr junge Kinder miteinschließt. So können digitale Medien zunehmend auch in Bildungseinrichtungen neue Möglichkeiten eröffnen, sich spielerisch mit Buchstaben und Lauten auseinanderzusetzen und mehrsprachig zu kommunizieren. Schließlich können sie auch für eine individuellere Förderung von Kindern mit bestimmten Nachhol- beziehungsweise Unterstützungsbedarfen eingesetzt werden. Aus dieser Perspektive stellt sich die Frage, ob beziehungsweise auf welche Weise bereits elementarpädagogischen Einrichtungen die Aufgabe zukommt, Kindern die zukünftige Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Welt zu ermöglichen. Ob und wie beziehungsweise wie häufig digitale Medien im pädagogischen Alltag genutzt werden soll(t)en, ist Gegenstand vielfältiger Diskussionen und bedarf empirischer Untersuchungen.

Zugleich wird die soziale, kulturelle und migrationsbedingte Vielfalt der Kinder in den elementarpädagogischen Einrichtungen größer und damit die Bildungsvoraussetzungen auch in sprachlicher Hinsicht verschiedener. Gerade die migrationsbedingte Mehrsprachigkeit dieser Kinder birgt große Potenziale für die allgemeine Sprachentwicklung, erfordert aber geeignete Konzepte, die durch digitale Formate unterstützt werden können. Die Heterogenität der Kinder befördert auch eine Vielfalt pädagogischer Zugänge, um den Kindern möglichst adäquate und individualisierte Angebote unter Aufgreifen mitgebrachter Erfahrungen der Kinder machen zu können. Hier können digitale Formate erweiterte Möglichkeiten bieten, sofern es pädagogischen Zielen dient. Dazu braucht es neben der Infrastruktur und dem Verständnis von elementarpädagogischen Einrichtungen als Lernorte eine Professionalisierung und Diversitätssensibilisierung der Fachkräfte in diesem Bereich: Sie müssen sich auf inhaltlicher Ebene den Möglichkeiten und Grenzen einer auch digitalen Beschäftigung der Kinder mit Schrift und Sprache widmen.

Ziel der geplanten Förderrichtlinie ist es,

  • Methoden zu entwickeln, um Kinder unter Berücksichtigung ihrer (auch sprachlich) diversen Ausgangsvoraus¬setzungen bestmöglich auf das Lesenlernen in der Grundschule vorzubereiten um den Erwerb der Basiskompetenz Lesen zu stärken,
  • die Potenziale analoger wie digitaler Medien für die Förderung der Auseinandersetzung mit Schrift und Sprache für das Lesenlernen bereits in der frühen Bildung zu sichern und zu verbessern,
  • Möglichkeiten, Potenziale und mögliche Grenzen einer Verschränkung von analogen und digitalen Wegen dieser Auseinandersetzung zu erforschen und wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen für die Bildungspraxis bereitzustellen.

Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die Wissen für eine erfolgreiche Implementierung von wissenschaftsbasierten und praxistauglichen Maßnahmen der digitalen oder der analogen und digitalen Förderung von frühen (schrift-)sprachlichen Fähigkeiten in Hinblick auf das Lesenlernen bereitstellen und dabei Möglichkeiten für deren Transfer in die pädagogische Praxis aufzeigen. In den Projekten soll die Anwendung der Forschungsergebnisse in der Praxis von Anfang an mitgedacht werden. Daher werden Verbünde, die mit Praxispartnern (das heißt mit Kitas, Schulen, Betrieben, Vereinen, Organisationen oder anderen in der Lebenswelt der Menschen agierenden Stellen) kooperieren, bevorzugt.

Dabei sollen die Praxispartner bereits frühzeitig und intensiv in den Forschungsprozess einbezogen werden, um eine höhere Relevanz und Akzeptanz der Ergebnisse und Erkenntnisse in der Praxis zu erreichen. Netzwerke von Akteurinnen und Akteuren oder Institutionen können gegebenenfalls sowohl zur Generierung und Bearbeitung von geeigneten Fragestellungen als auch zu deren praxisnahen Umsetzung und Verbreitung wesentlich beitragen. Besonders gewünscht sind auch Forschungsprojekte, die die Bildungsadministration und/oder Entscheidungs¬trägerinnen und -träger mit einbeziehen (zum Beispiel Landesinstitute, Qualitätseinrichtungen der Länder, Kita-/Schulträger, Verbände). Dies soll im Idealfall dazu dienen, bereits im Forschungsprozess den Transfer vorzubereiten beziehungsweise die Voraussetzungen für die Implementierung der Ergebnisse in der Praxis zu klären.

Die gezielte Förderung von Kindern mit erhöhtem Risiko für Schwierigkeiten beim Leseerwerb ist besonders erwünscht. Dies kann Gegenstand der Forschungsprojekte sein, wenn die entsprechende gezielte Förderung sich gut in den Alltag der sprachlichen Bildung in der Bildungsinstitution integrieren lässt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens zum 22. Oktober 2024 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Mit der Abwicklung beauftragt:
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Abteilung empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn 

Ansprechpersonen: 
Frau Dr. Wiebke Hortsch
Wiebke.Hortschspam prevention@dlr.de 
Telefon: 0228/3821 2009

Herr Dr. Benedict Kaufmann
benedict.kaufmannspam prevention@dlr.de 
Telefon: 0228/3821 1788

Mehr Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-06-Bekanntmachung-Lesenlernen.html 

Zurück