Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Physik

15.07.2024

DFG-Fraunhofer-Kooperation: Trilaterale Erkenntnistransferprojekte

Frist: 17.09.2024 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizze)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft (Fraunhofer) fordern wieder gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftler*innen aus Universitäten / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) / Fachhochschulen (FH) und Fraunhofer-Instituten in Kooperation mit Anwendungspartnern mit dem Ziel, bestehende Lücken zwischen Grundlagenforschung und Anwendung zu schließen.

Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten in der Überführung von Grundlagenerkenntnissen in die Anwendung bestehen. Diese liegen unter anderem in der Verknüpfung von geeigneten komplementären Partnern aus dem Wissenschafts- und Anwendungsbereich zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Umsetzung der Erkenntnisse. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil sie in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und weiterentwickeln zu können. 

Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer ein weiteres Mal ihre Transferaktivitäten, um den Transfer von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. In der gemeinsamen Transferaktivität fungieren Fraunhofer-Institute als Mittler zwischen Universität / HAW / FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner insbesondere auch wirtschaftlich zu verwerten.

Beantragt werden können trilaterale Transferprojekte mit einem Partner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert; im Regelfall nur ein Anwendungspartner, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei Anwendungspartner). Die Laufzeit der Projekte kann maximal drei Jahre betragen. Trilaterale Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die von den Antragsteller*innen der Universität/HAW/FH in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 („technology validated in lab“; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototyp weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss auch detaillierte Angaben zur beabsichtigten wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Verwertung und Vermarktung enthalten. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen.

Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden gemeinsam von den Partnern aus Universität / HAW / FH, Fraunhofer-Institut und Anwendungspartner durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner. 

Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hierfür ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.

DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern. Außerdem wird eine große fachliche Breite und insbesondere die Beantragung durch Projektkonsortien mit noch nicht in einer vorherigen Ausschreibungsrunde geförderten Konstellationen angestrebt. 

Die Anträge werden gemäß einem zwischen Fraunhofer und DFG abgestimmten Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren evaluiert.

Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen:

  • Phase 1: Projektskizzen einreichen bis spätestens zum 17. September 2024
  • Phase 2: Anträge (bis 12. März 2025)

Eine Förderung erfolgt nur, wenn sich Fraunhofer und DFG gemeinsam für eine Förderung aussprechen. 

Mit einer Förderentscheidung ist im Juli 2025 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.

Mehr Informationen:
https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-53 

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