Molekulare Medizin - Bachelor (mono)
Eckdaten zum Studiengang
Fakultät
Medizinische Fakultät
Abschluss
Bachelor (mono)
Zulassungsbeschränkung
Ja, im 1. und höheren Fachsemestern
Regelstudienzeit
8 Semester
Kombinationsfach erforderlich?
Nein
Bewerbungsfrist 1. Fachsemester
Überblick Bewerbungsfristen
Studienbeginn
Wintersemester
Unterrichtssprache
Deutsch
Finanzen
Beiträge und Gebühren
Voraussetzung und Bewerbung
Der Studiengang Molekulare Medizin Bachelor ist zulassungsbeschränkt. Zurzeit werden 35 Studienplätze pro Jahr vergeben. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester. Zur Bewerbung ist eine Registrierung auf Hochschulstart.de notwendig.
Die Studienplätze werden nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben, dem unter anderem folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
Durchschnittsnote HZB
Für verschiedene Faktoren kann es eine Bonierung geben, dazu gehören u.a.:
eine fachbezogene, abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf,
fachbezogenes Studium (Uni oder FH) im Umfang von mindestens 60 ECTS
Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben (Platz 1-3) mit medizinisch, naturwissenschaftlich relevantem Bezug (z.B. Jugend forscht) auf Bundesebene oder Landesebene
Die genauen Vorgaben sind der Auswahlsatzung zu entnehmen.
Übersicht über die Auswahlgrenzen im Studiengang Molekulare Medizin der letzten Jahre der Universität Tübingen.
Zulassungsvoraussetzung zum Hochschulstudium Molekulare Medizin ist die allgemeine Hochschulreife. Nähere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der zentralen Seite der Universität Tübingen: Zulassung
In Baden-Württemberg besteht außerdem die Pflicht, mit der Immatrikulation (Einschreibung) in einen grundständigen Studiengang einen Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zu erbringen.
Empfehlung: Wir empfehlen, Chemie, Physik und Biologie in der gymnasialen Oberstufe zu belegen und nicht abzuwählen. Gute Grundkenntnisse in diesen Fächern erleichtern den Studieneinstieg maßgeblich.
Nachweis über Masernimpfung für Studierende
Im Hinblick auf eine mögliche Zulassung möchten wir Sie schon heute informieren, dass Sie bei der Medizinischen Fakultät für das Studium einen Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität vorlegen müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention §20 Abs. 8-14 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes oder des Vorliegens einer medizinischen Kontraindikation darf die Medizinische Fakultät seit dem 01.03.2020 keine neu immatrikulierten Studierenden an Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen teilnehmen lassen.
Der Nachweis kann über den Impfausweis (Impfbescheinigung) oder ein ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. über bestehende medizinische Kontraindikation gegen Masernimpfung erbracht werden.
Sollte uns bis Vorlesungsbeginn keine Bescheinigung der Masern-Immunitätslage vorliegen, kann keine Zuteilung zu Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen erfolgen.
Sofern Sie bisher weder geimpft sind noch eine Immunität nachgewiesen wurde, wenden Sie sich diesbezüglich bitte möglichst zeitnah z.B. an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin.
Die Studien- und Prüfungssprache ist deutsch. Einzelne Lehrveranstaltungen können in Englisch durchgeführt werden. Für das Literaturstudium werden gute Englischkenntnisse erwartet. Deshalb werden Englischkenntnisse auf Niveau B2 dringend empfohlen, ein formaler Nachweis der Englischkenntnisse ist jedoch nicht erforderlich.
Zu den erforderlichen Deutschkenntnisse von bei ausländischen Studierenden informieren Sie sich bitte in der Auswahlsatzung.
Molekulare Medizin ist ein Kompaktbachelorstudiengang, d. h. es kann kein Beifach gewählt werden.
Details zum Studiengang
Der Studiengang Molekulare Medizin basiert auf folgenden Themenschwerpunkten:
Den naturwissenschaftlichen Grundlagen (Chemie, Physik, Mathematik)
einer zellbiologischen, molekularbiologischen und medizinisch theoretischen Ausbildung (u. a. in den Fächern: Anatomie, Biochemie, Biometrie und Bioinformatik, Humangenetik, Immunologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie, Mikrobiologie, Virologie)
einer intensiven zellbiologisch und molekularbiologisch praktischen Ausbildung
Soft Skills-Training in Präsentationstechniken, Verfassen von wissenschaftlichen Texten und guter wissenschaftlicher Praxis
Der interfakultäre Studiengang richtet sich an Menschen mit einem Interesse und Neugier für naturwissenschaftliche Fragestellungen der Medizin, jedoch ohne unmittelbare Patientenbetreuung.
In den Semestern 5 und 6 ist ein Auslandsaufenthalt im Curriculum verankert.
Der Auslandsaufenthalt ist obligatorisch und gibt den Studierenden die Chance der fachlichen Vertiefung, der fächerübergreifenden und fachfremden Qualifizierung und nicht zuletzt die Chance der Interkulturellen Kommunikation.
Der Auslandsaufenthalt kann für ein Auslandsstudium an einer ausländischen Hochschule oder für ein Auslandspraktikum genutzt werden oder für eine semesterweise Kombination von Auslandsstudium und Auslandspraktikum.
Das Studium besteht aus 8 Semestern:
1.+2. Semester: Pflichtmodule, vor allem in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern (Chemie, Physik, Mathematik)
3.+4. Semester: Pflichtmodule, vor allem aus dem zellbiologischen, molekularbiologischen und genetischen Bereich
5.+6. Semester: Auslandsjahr und/oder Auslandspraktikum
7.+8. Semester: Pflicht- und Wahlpflichtmodule, dabei besteht die Möglichkeit Schwerpunkte zu setzen. Abgeschlossen wird das Studium mit der Bachelorarbeit.
Neben den fachspezifischen Kenntnissen ermöglicht das studienbegleitende Modul „Studium Professionale", zusätzliche berufsqualifizierende Kurse zu belegen. Dabei können Sie zum Beispiel über das Fremdsprachenzentrum der Universität Tübingen ihre Sprachkenntnisse ausweiten, Kurse in Ethik belegen oder Ihr Wissen im Gebiet IT intensivieren.
In den Semestern 5 und 6 ist ein Auslandsaufenthalt im Curriculum verankert.
Der Auslandsaufenthalt ist obligatorisch und gibt den Studierenden die Chance der fachlichen Vertiefung, der fächerübergreifenden und fachfremden Qualifizierung und nicht zuletzt die Chance der Interkulturellen Kommunikation.
Der Auslandsaufenthalt kann für ein Auslandsstudium an einer ausländischen Hochschule oder für ein Auslandspraktikum genutzt werden oder für eine semesterweise Kombination von Auslandsstudium und Auslandspraktikum.
Freiwilliger Auslandsaufenthalt
In jedem Studiengang ist ein freiwilliger Auslandsaufenthalt möglich. Mit der Planung sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden.
Weitere Informationen und Beratung zum Auslandsstudium finden Sie auf der fachübergreifenden Seite Wege ins Ausland. Zudem bieten einige Fächer auch eigene Informationen zu Auslandsaufenthalten an.
Freiwilliger Auslandsaufenthalt
In jedem Studiengang ist ein freiwilliger Auslandsaufenthalt möglich. Mit der Planung sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden.
Weitere Informationen und Beratung zum Auslandsstudium finden Sie auf der fachübergreifenden Seite Wege ins Ausland. Zudem bieten einige Fächer auch eigene Informationen zu Auslandsaufenthalten an.
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Universität Tübingen und den Informationsseiten von Hochschulstart:
Das Modulhandbuch beschreibt die Ziele und den Aufbau eines Studiengangs. Sie finden im Modulhandbuch des Studiengang Molekulare Medizin Bachelor of Science genauere Angaben zu Art und Umfang aller Module sowie deren Lehrveranstaltungen, Anforderungen und Prüfungen.
Die Studien- und Prüfungsordnung des B. Sc. Molekulare Medizin enthält rechtlich verbindliche Regelungen zu einem Studiengang. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Module eines Studiengangs absolviert und welche Prüfungen abgelegt werden müssen, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt auch, wie oft Prüfungen wiederholt werden können, welche Fristen für die Prüfungen eines Studiengangs gelten und wie die Abschlussnote berechnet wird. Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch helfen Ihnen, die Rahmenbedingungen Ihres Studiums zu verstehen und die richtigen Module/Lehrveranstaltungen auszuwählen.
Entscheidungshilfe bei der Studienwahl
Entscheidungshilfen für ein Erststudium
Die Universität bietet Hilfen zur Entscheidungsfindung an. Dazu gehören z.B. der Besuch von Lehrveranstaltungen, Orientierungsveranstaltungen zu Studienwahlthemen sowie verschiedene Beratungsangebote. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten für Studieninteressierte.
Entscheidungshilfen für Masterstudiengänge
Bei der Studienwahlentscheidung für die Masterstudiengänge spielen Spezialisierung, Schwerpunktsetzung und forschungs- sowie berufsbezogene Kriterien eine Rolle. Für Interessierte an Masterstudiengängen gibt es eine Vielzahl an Orientierungshilfen wie z.B. den Besuch von Lehrveranstaltungen und spezielle Beratungs- sowie Informationsangebote (z.B. Zentrale Studienberatung, Studienfachberatung, Career Service). Nähere Informationen finden Sie unter Beratung und Information.
Nach dem Studium
• in der wissenschaftlichen Forschung (z. B. an Universitäten, Max-Planck-Instituten oder anderen Großforschungseinrichtungen),
• in der Industrie (z. B. biomedizinische Technik, Produktion und Qualitätskontrolle),
• Tätigkeiten in Grundlagenforschung und Entwicklung, Publikations- und Verlagswesen, Marketing, Verwaltungsaufgaben),
• in Privatlabors (z. B. molekulare Diagnostik und Analytik, Umweltschutz)
• in Kliniken (z. B. molekulare und biochemische Diagnostik, klinische Forschung)
• in Behörden (z. B. Landeskriminalämter, Landes- und Bundesgesundheitsämter, Gewerbeaufsichtsämter, im Umweltschutz, bei Ärztekammern),
• in anderen Einrichtungen (z. B. Ministerien, Forschungsförderorganisationen, Einrichtungen für Technologietransfer).
Beratung und Praktika
Der Career Service der Universität berät bei der Berufsorientierung und beim Berufseinstieg. Praktika und Jobs finden Sie im Praxisportal.
Die Medizinische Fakultät bietet das Promotionsverfahren zum Doktor der Humanwissenschaften (Dr. sc. hum.). Erwartet wird eine Tätigkeit am Promotionsprojekt von in der Regel 3 Jahren.
Es können nur Themen mit interdisziplinärem Ansatz und hoher medizinischer Relevanz gewählt werden.