Rechtswissenschaft / Jura - Legum Magister
Eckdaten zum Studiengang
Fakultät
Juristische Fakultät
Abschluss
Legum Magister
Zulassungsbeschränkung
Nein
Regelstudienzeit
2 Semester
Kombinationsfach erforderlich?
Nein
Bewerbungsfrist
für
Deutsche, EU-Bürger/innen und Bildungsinländer/innen
Wintersemester:
15.09
Bewerbungsfrist
für
Nicht-EU-Bürger/innen
Wintersemester:
15.07
Gilt für alle Bewerber/innen mit deutscher oder EU-Hochschulzugangsberechtigung.
Studienbeginn
Wintersemester
Unterrichtssprache
Deutsch
Finanzen
Beiträge und Gebühren
Voraussetzung und Bewerbung
Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr am 15. Juli für Nicht-EU-Bürger/innen und am 15. September für Deutsche, EU-Bürger/innen und Bildungsinländer/innen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal.
Innerhalb des Bewerbungsportals sind für eine erfolgreiche Bewerbung erforderlich:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Baccalauréat, Esame di Stato, Matura, Abitur)
- Abschlusszeugnis eines juristischen Studiums im Ausland
- Nachweis über die Dauer und Inhalte des Studiums (z. B. Transcript of Records/Diploma Supplement)
- Nachweis über die sprachliche Studierfähigkeit (z. B. ein anerkannter Sprachtest)
Diese Dokumente sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache einzureichen. Alternativ kann eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente eingereicht werden.
Bewerber müssen ein juristisches Studium im Ausland abgeschlossen haben.
Daneben müssen Bewerber hinreichende deutsche Sprachkenntnisse durch anerkannte Sprachtests nachweisen:
- die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH), mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder den
- Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), in allen Teilprüfungen mindestens mit der Niveaustufe 4.
- Telc C1 Hochschule
Details zum Studiengang
Das LL.M.-Programm an der Universität Tübingen beginnt jedes Jahr im Wintersemester und dauert insgesamt 10 Monate. Es findet komplett in deutscher Sprache statt.
Das Programm vermittelt ausländischen Juristen fundierte Kenntnisse in einem individuell ausgewählten Teilbereich des deutschen Rechts. Professoren und Dozenten aus der Praxis gewährleisten eine Ausbildung, die wissenschaftlichen Anspruch und Praxisnähe miteinander verbindet.
Die Teilnehmer besuchen gemeinsam mit deutschen Studenten reguläre Lehrveranstaltungen. In jedem Semester stehen Grundkurse in einem der drei großen Rechtsgebiete auf dem Plan: Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht. Zusätzlich besuchen die Teilnehmer Lehrveranstaltungen aus einem Schwerpunktbereich, den sie frei wählen können.
Es stehen folgende Schwerpunktbereiche zur Auswahl:
- Unternehmensorganisation und -finanzierung
- Arbeit und Soziales im Unternehmen
- Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht
- Römisches Privatrecht
- Neuere Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte
- Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht
- Internationales öffentliches Recht (unter Einschluss des internationalen Wirtschaftsrechts)
- Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung
- Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt
- Steuern
- Kriminalwissenschaften
- Wirtschaftsstrafrecht mit internationalen und strafprozessualen Bezügen
Die Teilnehmer verfassen im zweiten Semester eine Magisterarbeit in deutscher Sprache. Das Thema können sie – in Absprache mit einem persönlichen Betreuer – selbst bestimmen. In einem wöchentlichen LL.M.-Seminar werden die Teilnehmer von erfahrenen Dozenten umfassend betreut und auf die Anforderungen eines Studiums in Deutschland vorbereitet.
Das LL.M.-Programm ist als Vollzeitstudium konzipiert und der Lernstoff entsprechend verdichtet. Daher ist ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium nicht möglich.
Das LL.M.-Programm beginnt stets im Wintersemester und dauert zwei Semester.
Im Wintersemester müssen folgende Studienleistungen erbracht werden:
- Grundkurs I (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht)
- Fallbesprechung (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht)
- LL.M.-Seminar
- Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden
Im Sommersemester müssen folgende Studienleistungen erbracht werden:
- Grundkurs II (Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht)
- LL.M.-Seminar
- Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden
- Magisterarbeit
- Mündliche LL.M.-Abschlussprüfung
Freiwilliger Auslandsaufenthalt
In jedem Studiengang ist ein freiwilliger Auslandsaufenthalt möglich. Mit der Planung sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden.
Weitere Informationen und Beratung zum Auslandsstudium finden Sie auf der fachübergreifenden Seite Wege ins Ausland. Zudem bieten einige Fächer auch eigene Informationen zu Auslandsaufenthalten an.
Die Juristische Fakultät war bei der Gründung der Eberhard Karls Universität im Jahr 1477 eine der vier Gründungsfakultäten. Sie befindet sich zentral gelegen in der Neuen Aula, dem Hauptgebäude der Universität. Mit über 2.700 – davon über 300 ausländischen – Studierenden und 21 Lehrstuhlinhabern ist die Juristische Fakultät weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannt. Die Juristische Fakultät ist Teil der als „Exzellenzuniversität“ ausgezeichneten Eberhard Karls Universität Tübingen. Eine fundierte Grundlagenausbildung sowie eine große Praxisnähe bilden auch heute die Basis für ein solides Studium und einen erfolgreichen Berufsweg.
Zahlen und Fakten:Im Wintersemester 2023/2024 sind in diesem Studiengang 8 Studierende eingeschrieben.
Entscheidungshilfe bei der Studienwahl
Entscheidungshilfen für ein Erststudium
Die Universität bietet Hilfen zur Entscheidungsfindung an. Dazu gehören z.B. der Besuch von Lehrveranstaltungen, Orientierungsveranstaltungen zu Studienwahlthemen sowie verschiedene Beratungsangebote. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten für Studieninteressierte.
Entscheidungshilfen für Masterstudiengänge
Bei der Studienwahlentscheidung für die Masterstudiengänge spielen Spezialisierung, Schwerpunktsetzung und forschungs- sowie berufsbezogene Kriterien eine Rolle. Für Interessierte an Masterstudiengängen gibt es eine Vielzahl an Orientierungshilfen wie z.B. den Besuch von Lehrveranstaltungen und spezielle Beratungs- sowie Informationsangebote (z.B. Zentrale Studienberatung, Studienfachberatung, Career Service). Nähere Informationen finden Sie unter Beratung und Information.
Nach dem Studium
Die Teilnehmer erlernen die Arbeits- und Denkweise der deutschen Rechtswissenschaft und die Methodik wissenschaftlichen Arbeitens. Dadurch erwerben sie die notwendigen Fähigkeiten, um das deutsche Recht mit ihrer Heimatrechtsordnung vergleichen und grenzüberschreitende Rechtsprobleme theoretisch und praktisch lösen zu können.
Beratung und Praktika
Der Career Service der Universität berät bei der Berufsorientierung und beim Berufseinstieg. Praktika und Jobs finden Sie im Praxisportal.
Der LL.M.-Grad bildet eine gute Basis für eine Promotion an einer deutschen Juristischen Fakultät.
Hier erhalten Sie Informationen zur Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.