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07.07.2021

Politikwissenschaftlerin Gabriele Abels und Rechtswissenschaftler Christian Seiler sind Mitglieder am Verfassungsgerichtshof

Landtag von Baden-Württemberg hat ehrenamtliche Richterinnen und Richter gewählt

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer Plenarsitzung am 1. Juli fünf Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt und im Anschluss vereidigt, darunter auch zwei Mitglieder der Universität Tübingen. Als Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt wurden Prof. Dr. Christian Seiler von der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen sowie als seine Stellvertreterin Rechtsanwältin Bettina Backes wiedergewählt. In der Gruppe der Berufsrichter wurde Jürgen Gneiting, Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart, wiedergewählt; seine neue Stellvertreterin ist Richterin am Bundesgerichtshof Simone Wiegand. Neues Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt ist Prof. Dr. Gabriele Abels, Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen, die der ausscheidenden Prof. Dr. Nathalie Behnke, Technische Universität Darmstadt, nachfolgt. Die Amtsperiode der Gewählten beginnt am 21. Juli 2021.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern muss diese Voraussetzung nicht vorliegen. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.

Nach einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs

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