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13.02.2025
Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen
Universität Tübingen unterzeichnet Selbstverpflichtung der Hochschulrektorenkonferenz
Die Universität hat sich einer Initiative der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) angeschlossen, deren Ziel es ist, strukturelle Geschlechterungleichheiten weiter abzubauen und eine angemessene Repräsentation der Geschlechter auf Professuren an den Hochschulen zu erzielen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die HRK dazu einen Beschluss mit konkreten Handlungsfeldern und Maßnahmen gefasst, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen können. Dieser Selbstverpflichtung „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen" ist auch die Universität Tübingen beigetreten.
Im Fokus der von der HRK beschlossenen Maßnahmen steht vor allem eine aktivere Rekrutierung von Frauen in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen, um den Kreis von Kandidatinnen und Kandidaten für Berufungen zu erweitern. Wichtig sind auch die Etablierung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren und Vergütungsstrukturen sowie die institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung. Zudem fordert die HRK ein konsequentes Monitoring dieser Maßnahmen, um die Umsetzung der Ziele sicherstellen zu können.
Die Universität Tübingen konnte zuletzt einen Frauenteil von knapp 27 Prozent bei ihren Professuren verzeichnen (Stand 2023). Der Gleichstellungsplan der Universität sieht vor, diesen Anteil bis 2027 auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen. Kern der universitären Strategie ist dabei ein Prozess der aktiven Rekrutierung: In Berufungsverfahren sollen damit unter anderem geeignete Wissenschaftlerinnen ermittelt und mit einer gezielten Ansprache auf die ausgeschriebene Professur aufmerksam gemacht werden. Auch etablierte Maßnahmen wie etwa das Athene-Programm zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen oder auch die finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuung tragen dazu bei, Frauen in der Wissenschaft zu halten und ihre Karrieren zu fördern. Alle Maßnahmen werden von der Gleichstellungsbeauftragten und dem Team Equity fachlich begleitet und evaluiert, um sie qualitativ weiter zu verbessern.
Als Begleitmaßnahme zur Selbstverpflichtung wird die Universität Tübingen einige ihrer institutionell etablierten Instrumente zukünftig in die öffentlich einsehbare Datenbank des Kompetenzzentrums „Frauen in Wissenschaft und Forschung“ CEWS eintragen. Im Auftrag der HRK hat das CEWS die Aufgabe, die die Maßnahmen in regelmäßigen Abständen auf Systemebene quantitativ und qualitativ auszuwerten.
Weitere Informationen
- Equity: Diversity, Gender und Care an der Universität Tübingen
- Details des Beschlusses zur Selbstverpflichtung