Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2010: Studium und Lehre

12,3 Millionen Euro für Studium und Lehre

Zur Verwendung der Studiengebühren an der Universität Tübingen

Je informierter Studierende sich fühlen, desto mehr akzeptieren sie die Studiengebühren – so lässt sich eines der Ergebnisse der Studie "Gebührenkompass 2010" auf den Punkt bringen (vgl. dazu auch den Beitrag "Bilanz nach drei Jahren Studiengebühren"). Wichtig ist dabei vor allem, die Verwendung der Gelder transparent zu machen: Die Studierenden erwarten Klarheit darüber, welchen Beitrag sie mit ihren 500 Euro zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen leisten und wie sie davon profitieren.

Die Universität Tübingen kommt diesem Gebot der Transparenz bereits seit Einführung der Studiengebühren nach. Im Internet informiert sie sowohl über das Verteilungskonzept als auch über die genaue Verteilung der Gelder auf die verschiedenen universitären Einrichtungen. Die Verteilung der Studiengebühren für das Sommersemester 2010 und das Wintersemester 2010/2011 wurde im Juni abgeschlossen. Insgesamt wurden rund 12,3 Millionen Euro bewilligt und sind den jeweiligen Einrichtungen zugewiesen worden. Gut acht Millionen Euro sind den 14 Fakultäten zugegangen, die größten Anteile von jeweils 1,1 Millionen Euro entfallen dabei auf die Medizinische sowie die Neuphilologische Fakultät. Fakultätsübergreifend fließen die größten Summen in eine verbesserte Infrastruktur bei Universitätsbibliothek (1,02 Millionen Euro) und Zentrum für Datenverarbeitung (700.000 Millionen Euro) sowie in die Erweiterung des Kursangebots im Fachsprachenzentrum (622.000 Millionen Euro).

Die Verteilung der Gelder erfolgt teils belastungsbezogen, teils auf Antragstellung. Zur Qualitätsverbesserung in der Lehre werden vielfach zusätzliche Tutorien und Beratungsangebote eingerichtet sowie neue Dozentenstellen besetzt. Das bedeutet ein erweitertes Kursangebot sowie ein besseres Betreuungsverhältnis, denn die Studiengebühren sind nicht kapazitätswirksam: Trotz des Ausbaus an Dozentenstellen müssen nicht zugleich mehr Studierende aufgenommen werden. Auch für verlängerte Bibliotheksöffnungszeiten und die Anschaffung von Büchern, E-Publikationen und Lehrmaterial werden die Studiengebühren eingesetzt. Nicht zuletzt fließen die Gelder in die Technik: Computerarbeitsplätze, Labor- und Hörsaalausstattung werden vielfach durch die Gebühren finanziert. Im Rahmen der "Initiative zur Stärkung guter Lehre" von Prorektorin Professor Dr. Stefanie Gropper wurde zudem ein Runder Tisch eingerichtet. Hier können Studierende ihre Vorschläge im Gespräch mit der Universitätsleitung direkt einbringen.

Festzustellen ist, dass die Einnahmen durch Studiengebühren aufgrund verschiedener Befreiungsmöglichkeiten, allen voran die neue Geschwisterregelung von 2009, geringer ausfallen als von den Studierendenzahlen zu erwarten wäre. Tatsächlich zahlen von den im Sommersemester 2010 eingeschriebenen 23.133 Studierenden nur gut die Hälfte (52,7 Prozent) die Gebühr. Dabei kommt 55 Prozent der befreiten Studierenden die Geschwisterregelung zugute: Wer zwei oder mehr Geschwister hat, von denen zwei keine Befreiung in Anspruch nehmen, kann selbst von einer Befreiung profitieren. Weitere wichtige Befreiungsgründe sind ein Promotionsstudium (13 Prozent), Beurlaubung und Kindererziehung (je ca. sieben Prozent). Die Geschwisterregelung hat im Jahr nach ihrer Einführung zum 1. März 2009 zu Mindereinnahmen von knapp fünf Millionen Euro geführt. Kompensiert wurde dieser unerwartete Ausfall durch eine Kürzung der antragsbezogenen Bewilligungen um 20 Prozent. Die aktuellen Bewilligungen richten sich allerdings nach den mittlerweile realistisch zu erwartenden Einnahmen.

Tina Schäfer