Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2015: Studium und Lehre

Ich plus eins: Studieren mit Kind

Die Studentinnen Anna und Franziska sind beide alleinerziehend.

Die 28-jährige Franziska weiß genau, was Multitasking bedeutet. Sie kümmert sich neben Büffeln für ihr Medizinstudium und Nebenjob noch um ihr sechsjähriges Kind. Um sowohl Studium als auch der Tochter gerecht zu werden, hat Franziska ihr Studium durch zwei Urlaubssemester in Elternzeit etwas entschleunigt.

„Nach dem Landeshochschulgesetz können sich Studierende aus Erziehungsgründen bis zum dritten Lebensjahr des Kindes beurlauben lassen und trotzdem im eigenen Tempo weiter studieren“, erläutert Gabi Efferenn, Leiterin des Familienbüros der Universität. Zwei Semester der Elternzeit könnten auch “aufgeschoben“ und zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden, allerdings maximal bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes, so Efferenn. Nach einer Gesetzesänderung am 1. Juli 2015 soll die Elternzeit sogar noch flexibler gestaltet werden können. „Das verlagert Fristen und macht es insgesamt etwas einfacher“, betont Franziska. Und so besuchte die Studentin in dieser Zeit trotzdem Veranstaltungen, absolvierte aber eben nicht das volle Pflichtprogramm. Trotz der Doppelbelastung habe sie nie Bedenken gehabt, sondern sich bewusst für ein Kind entschieden. „Es gibt keinen idealen Zeitpunkt“, glaubt sie. Und als Studentin habe man immerhin den Vorteil, sich im Gegensatz zu voll Berufstätigen die Zeit freier einteilen zu können, erläutert sie.

Die 24-jährige Anna kennt es gar nicht anders. Sie bekam ihre Tochter schon mit 18 Jahren. Geplant sei es nicht gewesen, die Entscheidung für ihre Tochter habe sie aber von Anfang an bewusst getroffen. Anna zog von zu Hause aus, um ihr Leben für die kleine Familie neu zu organisieren. Schon mit dem Abi stellte sie sich der Aufgabe „Lernen mit Kind“. Eine Herausforderung seien die latenten Reaktionen aus dem schulischen Umfeld gewesen. „Im Nachhinein weiß ich nicht, wie ich das damals gemeistert habe“, räumt sie ein. Mit der Uni habe dann aber ein neues, unabhängigeres Leben begonnen. „Das hat uns gut getan“, betont die Lehramtsstudentin im sechsten Semester.

Vielleicht liegt es auch an der frühen Verantwortung, dass sie sich später im Studium etwas getraut hat, wozu vielen alleinerziehenden Studentinnen der Mut fehlt: ein Auslandssemester in Frankreich. „Trotz des hohen Organisationsaufwands“, betont sie stolz. Denn der Aufenthalt mit Kind erforderte viele Absprachen: mit dem Kindsvater, mit dem Kindergarten, mit dem Landratsamt und mit den Ämtern für das Kindergeld. Und dann war da noch die Sorge darüber, wie das Kind mit der fremden Sprache zurechtkommen würde. Anna gab sich viel Mühe dabei, es langsam daran zu gewöhnen. Sie engagierte noch in Deutschland einen französischen Babysitter und sprach auch selbst mit ihr in der Landessprache. Mit Erfolg, denn nach dem Auslandsemester beherrschte ihre Tochter die Sprache schon sehr gut. „Eine tolle Erfahrung“, resümiert Anna.

Die Gestaltung des Alltags beider Frauen dreht sich um die Betreuungszeiten der Kita des Studierendenwerks. Im Notfall helfen Babysitter, Freunde oder die Großeltern aus. Aber auch Kontakte zu anderen Eltern, die einspringen können, wenn die Studienzeiten mit den Betreuungszeiten der Kita kollidieren, sind wichtig. Um solche Netzwerke zu knüpfen, hat Franziska vor einem Jahr das studentische Elternforum mitgegründet. Zweimal im Semester treffen sich Mütter und Väter dort, um sich auszutauschen. Außerdem ist es geplant, immer wieder Gäste einzuladen, wie den Tageselternverein.

Das Familienbüro der Universität war auch schon zu Gast. „Eine Instanz, die unsere Rechte kennt und vertritt“, lobt Anna. Viele Eltern, aber auch Professoren, wüssten nicht, welche Angebote es gebe, führt sie weiter aus. Das Familienbüro greift den Müttern und Vätern unter die Arme: Es berät bei der Wohnungssuche – das Studierendenwerk hat spezielle Wohnungen für Studierende mit Kind –, bei den Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung, der Suche nach Betreuungsplätzen und der Studienorganisation. „Zum Beispiel sieht das Landeshochschulgesetz vor, dass Studierenden mit Kindern flexible Prüfungsfristen eingeräumt werden“, erläutert die Leiterin Gabi Efferenn. Das heißt, es muss ihnen mehr Zeit für die Abgabe von Hausarbeiten und die Vorbereitung von Prüfungen gewährt werden. „Das ist ein wichtiger Baustein, Chancengleichheit für Studierende mit Familienaufgaben zu realisieren,“ betont Gabi Efferenn.

Mareike Manzke