Unter der Betreuung Promovierender wird „die mentorenhafte Begleitung einer ansonsten selbstständigen und eigenverantwortlichen wissenschaftlichen Tätigkeit des Promovierenden“ (Carmesin et al. 2014, Hrsg.) verstanden. Betreuerinnen oder Betreuer, auch Doktormütter bzw. Doktorväter genannt, sind die zentralen Ansprechpersonen für ihre Doktorandinnen oder Doktoranden. Zu den Aufgaben der Betreuenden gehört es beispielsweise, die Promovierenden hinsichtlich des Themas zu beraten, Fach- und Methodenkenntnisse zu vermitteln, zusammen mit den Promovierenden klare Etappenziele, so genannte Meilensteine, festzulegen und die Promovierenden in die wissenschaftliche Gemeinschaft einzubinden.
Der Erfolg einer Promotion wird wesentlich durch die Qualität der Betreuung beeinflusst.
In den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten ist festgelegt, wer zur Promotionsbetreuung berechtigt ist. In der Regel handelt es sich um die habilitierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität, also Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie emeritierte Professorinnen und Professoren. Mindestens eine oder einer der Betreuenden muss hauptberuflich an der Fakultät tätig sein, an der die Doktorandin oder der Doktorand promoviert. Der Promotionsausschuss kann auch entsprechend qualifizierten Mitgliedern benachbarter Fakultäten sowie Mitgliedern anderer Universitäten oder vergleichbarer Hochschulen das Recht zur Betreuung verleihen.
Nicht selten erhalten Promovierende ein Angebot zur Betreuung von der Professorin oder dem Professor, die bzw. der bereits ihre Masterarbeit betreut hat. Ist dies nicht der Fall, müssen die Promovierenden selbst eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer finden, was mitunter eine Herausforderung darstellen kann.
Wenn sich angehende Promovierende ein mögliches Thema für die Dissertation überlegt haben, können sie im Internet die Professorinnen und Professoren finden, die Experten auf dem Gebiet des Promotionsthemas sind. Die geeignete Professorin oder der geeignete Professor sollte dann möglichst schnell kontaktiert werden, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Folgende Fragen sind bei der Betreuersuche von besonderer Relevanz:
Zu Beginn der Promotion werden anhand der Betreuungsvereinbarung die Formen und der Umfang der Betreuung sowie die Rechte und Pflichten der Promovierenden und Betreuenden schriftlich fixiert. Es wird festgehalten, wer die betreuenden Professorinnen oder Professoren sind, wie der Arbeitstitel des Dissertationsprojekts lautet und gegebenenfalls auch, in welchem Zeitraum die Promotion abgeschlossen werden soll. Es ist zudem sinnvoll, in dieser Vereinbarung regelmäßige Betreuungsgespräche festzulegen. An der Universität Tübingen werden für die Betreuungsvereinbarung in der Regel die vorgefertigten Formulare der einzelnen Fakultäten verwendet, die häufig auch Teil des Antrags auf Annahme als
Doktorand(in) sind.
Marion Knecht für die Graduiertenakademie
Weitere Informationen im WIKI der Graduiertenakademie:
Quellen: |
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