Darüber hinaus bieten sich Prüfungsformen an, bei denen Hilfsmittel entweder nicht gewinnbringend eingesetzt werden können (vor allem mündliche Prüfungen) oder aber umfassend zugelassen sind (Hausarbeiten oder Open Book Exams). Außerdem müssen entsprechende Erklärungen dazu abgegeben werden, dass die Leistungen eigenständig erbracht wurden ( s. Vorlagen Hilfsmittelerklärung). In allen Prüfungen, die unter Einsatz elektronischer Übertragungswege stattfinden, müssen zudem die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Gegebenenfalls muss die zu prüfende Person den Nutzungsbedingungen der jeweils verwendeten Plattform zustimmen (dies erfolgt bei ILIAS etwa nach dem ersten Log-in-Vorgang). Bei mündlichen elektronischen Prüfungen, die die Videofunktion nutzen, muss zusätzlich die Einwilligung der zu prüfenden Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgen (siehe Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten; bei schriftlichen elektronischen Prüfungen über ILIAS ist eine solche zusätzliche Einwilligung nicht erforderlich).
Mustererklärungen zur elektronischen Prüfung
Muster Erklärung zur elektronischen schriftlichen Prüfung
Muster Erklärung zur elektronischen mündlichen Prüfung
Einwilligungserklärung
Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei mündlichen Prüfungen
Wichtiger Hinweis zu den Erklärungen
Da das Prüfungsverfahren ein Verwaltungsverfahren ist, gilt für dieses die Amtssprache deutsch (§ 23 LVwVfG), weshalb wesentliche Erklärungen auch in dieser Sprache abzugeben sind. Dies gilt auch für die Erklärungen im Prüfungsverfahren. Wir bitten Sie hier, nur die Ihnen hier zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden, da wir für eigene Entwürfe keine Garantie der Richtigkeit geben können.
Für studierende Personen, die des Deutschen nicht mächtig sind, ist es möglich, durch eine Übersetzung eine Hilfestellung zu bieten, die studierende Person also über den Inhalt derjenigen Erklärung aufzuklären, welche sie in deutscher Sprache abgibt. Eine Übersetzung ist insofern ein Service, aber kein Ersatz für das deutsche Original.
Daraus ergibt sich auch, dass eine Übersetzung den Sinn des Originals weder verfälschen noch unrichtig oder unvollständig widergeben darf. Dementsprechend sollte es sich um eine wortgetreue Übersetzung des Originals handeln. Nutzen Sie also bitte die zentral zur Verfügung gestellte Übersetzung. Eine englische Übersetzung dieses Hinweises sowie der Mustererklärungen finden Sie hier:
Hinweis zu den Erklärungen – engl. Übersetzung
Muster Erklärung zur elektronischen schriftlichen Prüfung – engl. Übersetzung
Muster Erklärung zur elektronischen mündlichen Prüfung – engl. Übersetzung