Studierende können neben dem Studium auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Regelung hinsichtlich einer Begrenzung der Stundenzahl oder des Einkommens gibt es von Seiten der Universität nicht. Sie sollten aber darauf achten, dass sich die Erwerbstätigkeit nicht nachteilig auf das Studium auswirkt (s.u.). Gerade am Anfang des Studiums ist es auf jeden Fall empfehlenswert, nicht allzu viel Zeit für einen Nebenjob aufzuwenden. Etwa 5-10 Stunden pro Woche sind i.d.R. ein machbarer Umfang. Nach einer gewissen Studiendauer können Sie dann genauer einschätzen, wie viele Stunden Erwerbstätigkeit zusätzlich zum Studium realistisch sind.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind alle Studiengänge an der Universität Tübingen als Vollzeitstudium konzipiert. Eine individuelle Teilzeitgestaltung ist in gewissem Maße möglich; allerdings müssen Sie dabei selbst darauf achten, dass Sie alle relevanten Lehrveranstaltungen besuchen können und keine Fristen für das Absolvieren bestimmter Studienleistungen verpassen. Diese Fristen können nicht aufgrund von Berufstätigkeit verlängert werden! Schauen Sie also genau auf die Angaben im Modulhandbuch und suchen Sie im Zweifelsfall frühzeitig das Gespräch mit der Studienfachberatung Ihres Studiengangs oder mit der Zentralen Studienberatung.
Für die Suche nach Nebenjobs gibt es in Tübingen viele Möglichkeiten, von einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft direkt an der Universität (dies kann u.U. auch im Hinblick auf eine spätere wissenschaftliche Karriere sinnvoll sein) über klassische Studierendenjobs z.B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder als Nachhilfelehrer*in bis hin zu einer Werksstudierendentätigkeit in einem Unternehmen. Viele dieser Stellenangebote für Studierende sind im Praxisportal der Universität Tübingen zu finden.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Berufstätigkeit neben dem Studium u.U. Auswirkungen auf Ihren sozialrechtlichen Status haben kann, zum Beispiel in Bezug auf Steuern, Kindergeld, BAföG und/oder Krankenversicherung. Die Universität Tübingen kann zu diesem Themenbereich keine rechtssicheren Auskünfte geben. Es ist daher sehr zu empfehlen, dass Sie die rechtlichen Details vor Beginn der betreffenden Konstellation mit der jeweils zuständigen Stelle (Finanzamt, Kindergeldstelle, BAföG-Amt, Versicherung etc.) sowie ggf. auch mit Ihrem Arbeitgeber abklären.