Im Anschluss an die Promotion folgt als nächster Karriereschritt häufig eine Anstellung als Postdoc. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zusammengestallt, wie diese Karrierephase ausgestaltet werden kann.
Die frühe Postdoc-Phase ist dazu gedacht, laufende Projekte abzuschließen, neue zu beginnen und in der scientific community Fuß zu fassen. Dafür ist das Knüpfen von Netzwerken ebenso entscheidend, wie der Ausbau der eigenen Lehrerfahrung oder das Besuchen von Konferenzen. Darüber hinaus sollten Erfahrungen im Einwerben von Drittmitteln gesammelt und der Schritt ins Ausland in Erwägung gezogen werden. In der späten Postdoc-Phase (4-6 Jahre nach der Promotion) gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Berufbarkeit auf eine Professur zu erlangen. Der klassische Weg ist die Habilitation, d.h. das Verfassen einer zweiten Qualifikationsschrift. In der Regel wird diese auf einer befristeten Stelle als wissenschaftlich mitarbeitende Person ausgearbeitet. Mit der erfolgreich abgeschlossenen Habilitation wird die venia legendi verliehen, die zur Berufung auf eine Professur qualifiziert. Darüber hinaus haben sich in den Jahren weitere Wege zu einer Professur herausgebildet. So kann auch über eine Nachwuchsgruppenleitung oder eine Juniorprofessur (mit und ohne Tenure-Track) die Qualifikation erworben werden. In vielen Fachbereichen ist die Habilitation allerdings immer noch weit verbreitet. Welcher Karriereweg im eigenen Fachbereich sinnvoll und erfolgsversprechend ist, sollte deswegen mit erfahrenen WissenschaftlerInnen des eigenen Fachbereichs diskutiert werden.
PostdoktorandInnen werden nicht nur an Lehrstühlen, in Forschungsgruppen, im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Stipendien an Hochschulen angestellt, auch an Forschungsinstituten (wie der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Fraunhofer-Gesellschaft). Sogar in Unternehmen werden regelmäßig Stellen für PostdoktorandInnen ausgeschrieben. Je nach Einbindung variieren dabei die Aufgabenprofile: Während PostdoktorandInnen am Lehrstuhl häufig in die Lehre eingebunden sind, Übungen abhalten, Prüfungsleistungen abnehmen und die akademische Selbstverwaltung übernehmen, überwiegt in Drittmittelprojekten und bei Stipendien die eigene Forschungsarbeit. In außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden PostdoktorandInnen in der Regel in (Nachwuchs-)Forschungsgruppen eingebunden und arbeiten oftmals in einem international ausgerichteten Arbeitsumfeld. In Unternehmen überwiegen dagegen anwendungs- und projektbezogene Tätigkeiten, bei denen innovative Lösungsstrategien für Prozesse oder technische Anforderungen vordergründig sind. Der starke Praxisbezug in Unternehmen verhindert in der Regel aber eine Rückkehr an die Hochschule, wobei eine Professur an einer Fachhochschule nicht ausgeschlossen ist.
Bei Beschäftigungen an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gilt das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG, https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html) Wissenschaftlicher Nachwuchs darf an staatlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen so maximal zwölf Jahre beschäftigt sein. In der Regel sind das sechs Jahre bis zur Promotion sowie weitere sechs Jahre nach der Promotion, wobei Ausnahmen geltend sind. In der Medizin beträgt die Befristungsdauer nach der Promotion etwa neun Jahre. Außerdem können Zeitverträge über die Frist hinaus vergeben werden, wenn die Stelle überwiegend über Drittmittel weiterfinanziert wird. Weitere Ausnahmen bestehen bei Vorliegen einer Behinderung oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, wodurch sich die Befristungsdauer um zwei Jahre verlängert. Wenn Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben, verlängert sich die Befristungsdauer um zwei Jahre pro Kind.
Die genauen Bewerbungsmodalitäten sind in den Stellenausschreibungen festgelegt und zumindest bei Hochschulen und Forschungsinstituten vergleichbar: In der Regel wird eine gute bis sehr gute Promotion erwartet. Außerdem sind einschlägige Publikationen, Auslandsaufenthalte oder auch spezifische Methodenkompetenzen von Vorteil. Bei einer Anstellung in einem Unternehmen können auch Praktika das Bewerbungsprofil abrunden.
Angestellte Mitarbeitende an deutschen Hochschulen werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Die Staffelung ist online einsehbar und kann von Bundesland zu Bundesland variieren (https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen). In der Regel orientieren sich Drittmittelgebende und Forschungseinrichtungen an diesen Staffelungen. Anders verhält es sich bei Unternehmen, die oftmals andere Gehaltsregelungen vereinbaren und mitunter zusätzlich finanzielle Anreize bieten.
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