Kaum ein Beruf ist wohl so vielseitig und inhaltlich anspruchsvoll wie die Professur, die zur unabhängigen Forschung und Lehre befähigt. In diesem Rahmen wird der wissenschaftliche Nachwuchs betreut, Prüfungen durchgeführt und Lehrverpflichtungen wahrgenommen. Hinzu kommen Aufgaben in der Selbstverwaltung der Hochschulen. Darüber hinaus können Forschungsgelder eingeworben und Forschungskooperationen getroffen werden. Je nach Regelung stehen für diese Aufgaben Mitarbeitende und Sachmittel zur Verfügung, die Gegenstand des Berufungsverfahrens sind. Dabei bestehen in der Regel deutliche Unterschiede zwischen einer W2-Professur und einer Professur mit eigenem Lehrstuhl (W3).