Uni-Tübingen

Was tun bei sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung?


Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen

Um erfolgreiche Leistungen in Studium, Lehre und Forschung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu ermöglichen, ist partnerschaftliches Verhalten aller Beteiligten unabdingbar.

Es ist die Voraussetzung für ein positives Arbeitsklima und damit für den Erfolg. Der Senat der Universität Tübingen hat daher 2003 die Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen“ verabschiedet.

Die Richtlinie benennt Probleme aus den Bereichen „sexuelle Belästigung“, „Mobbing“, „Diskriminierung“ und zeigt mögliche Lösungsansätze auf. 

Dem Personalrat ist bewusst, wie schwierig es für Betroffene oft ist, über Probleme und Übergriffe zu sprechen. Wir bieten den Beschäftigten aber unsere Hilfe und ein vertrauliches Gespräch an.

Richtlinie „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen“
 

Sexuelle Belästigung und Gewalt

Die Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) haben zudem 2020 eine Vertrauensanwältin gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt.

Betroffene Personen an der Universität Tübingen können sich direkt an sie wenden und bekommen eine juristische Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Eine anonyme Kontaktaufnahme ist möglich. Die Vertrauensanwältin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kontaktdaten der Vertrauensanwältin:
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Immenhofer Str. 5
70180 Stuttgart
Telefon: 0711 / 673 53 70
vertrauensanwaeltin-mwkspam prevention@rechtsanwaelte-js.de
 

Weitere Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung

An der Universität Tübingen gibt es weitere Ansprechpersonen im Falle einer sexuellen Belästigung:

Stand: 04/21