Im Anschluss an die Promotion folgt als nächster Karriereschritt häufig eine Anstellung als Postdoc. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zusammengestallt, wie diese Karrierephase ausgestaltet werden kann.
Wer nach der Promotion genügend Forschungserfahrung gesammelt hat, auf einschlägige Publikationen verweisen kann und vielleicht schon den Schritt ins Ausland gewagt hat, steht die Möglichkeit offen, ein eigenes Forschungsprojekt durch die Leitung einer Forschungsgruppe umzusetzen. Die mehrjährige und unabhängige Forschungsarbeit geht mit Personal- und Budgetverantwortung einher. Außerdem können für die persönliche Weiterqualifizierung Lehrtätigkeiten wahrgenommen und in Absprache mit den Fakultäten Promovierende betreut werden. Eine Nachwuchsgruppenleitung dient damit im hohen Maße der Weiterentwicklung des eigenen Forschungsprofils und kann zur Habilitation oder sogar einer Berufung auf eine Professur führen. Deutschlandweit gehört das Emmy-Noether Programm der DFG dabei zu den wichtigsten Förderprogrammen; auf der EU-Ebene sind es die ERC-Starting-Grants. Ebenso renommiert sind die Nachwuchsgruppenleitungen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie der Max-Planck-Gesellschaft.
Bei Beschäftigungen an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gilt das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG, https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html) Wissenschaftlicher Nachwuchs darf an staatlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen so maximal zwölf Jahre beschäftigt sein. In der Regel sind das sechs Jahre bis zur Promotion sowie weitere sechs Jahre nach der Promotion, wobei Ausnahmen geltend sind. In der Medizin beträgt die Befristungsdauer nach der Promotion etwa neun Jahre. Außerdem können Zeitverträge über die Frist hinaus vergeben werden, wenn die Stelle überwiegend über Drittmittel weiterfinanziert wird. Weitere Ausnahmen bestehen bei Vorliegen einer Behinderung oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, wodurch sich die Befristungsdauer um zwei Jahre verlängert. Wenn Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben, verlängert sich die Befristungsdauer um zwei Jahre pro Kind. In der Regel sind Nachwuchsgruppenleitungsstellen auf fünf bis sechs Jahre befristet.
Die genauen Bewerbungsmodalitäten sind den Stellenausschreibungen zu entnehmen. In der Regel werden die Stellen international ausgeschrieben und es werden mehrstufige Bewerbungsverfahren angesetzt. Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist eine gut bis sehr gute Promotion, einschlägige Publikationen und oftmals auch ein längerer Auslandsaufenthalt.
Nachwuchsgruppenleitungen werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Die Staffelung ist online einsehbar und kann von Bundesland zu Bundesland variieren (https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen).