Universitätsentwicklung, Struktur und Recht

Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung

Die Universität Tübingen ist international breit aufgestellt und nimmt daher am sogenannten Außenwirtschaftsverkehr teil, der den Bestimmungen der Exportkontrolle unterliegt. Universität, Forschende und Verwaltung fallen in zahlreichen Tätigkeitsfeldern unter exportkontrollrechtliche Regelungen. Dazu gehören insbesondere:

  • internationale Forschungskooperationen
  • Dienstreisen
  • Exporte von wissenschaftlichem Gerät, Materialien und Software
  • die Entwicklung neuer Technologien
  • Wissens- und Datentransfers
  • Veröffentlichungen
  • die Zusammenarbeit mit internationalen Forschenden, z.B. GastwissenschaftlerInnen
  • die Einstellung von Personal

All diese Aktivitäten können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein. Dabei will die Exportkontrolle nicht die Freiheit von Wissenschaft und Forschung oder den Außenwirtschaftsverkehr einschränken. Vielmehr sollen die Bestimmungen den Missbrauch von sensiblen Forschungsgütern und Know-how bis hin zur Gefährdung der nationalen Sicherheit verhindern. Kritische Einzelfälle müssen daher erkannt werden, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

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Merkblätter zur Unterstützung der Prüfprozesse finden Sie hier (Anmeldung erforderlich).

Anfragen an die Exportkontrolle senden Sie bitte an: exportkontrollespam prevention@uni-tuebingen.de.

Weitere Informationen

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