Haben Sie aktuell Diskriminierungserfahrungen gemacht, fühlen Sie sich benachteiligt oder belästigt und benötigen Sie Hilfe?
Wir möchten Ihnen professionell zur Seite stehen, um Sie bei allen Fällen von Benachteiligungen, Diskriminierung, Machtmissbrauch, sexualisierter Belästigung und bei jeglicher Form von Gewalt und Stalking fachlich zu beraten und zu unterstützen.
Eine Beschwerde löst ein Klärungsverfahren aus, das verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Wir empfehlen daher, sich bei der zentralen Antidiskriminierungsberatungsstelle über den möglichen Ablauf des Beschwerdeverfahrens zu informieren:
Unsere zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung beraten auf der Grundlage von § 4a LHG und unterliegen in dieser Funktion nicht der Aufsicht von anderen Personen und der Universität, sie sind weisungsungebunden. Alle hier unter diesen Punkt genannten Ansprechpersonen beraten vertraulich unter Einhaltung der Schweigepflicht nach § 12 Absatz 4 Satz 1,3 LHG. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch gegenüber den Organen der Hochschule.
Weisungsungebundene und vertrauliche Anlaufstelle für alle Menschen, die von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch betroffen sind
Möchten Sie eine Beschwerde einreichen und rechtliche Schritte einleiten? Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche die richtige Stelle für Ihren Fall ist, oder Sie Ihren Fall zunächst vertraulich besprechen möchten, dürfen Sie für eine Vorklärung unsere unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstelle kontaktieren.
Offizielle Beschwerde einreichen
Möchten Sie einen Fall von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt oder Machtmissbrauch melden, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Fallerläuterung oder Anfrage an die Mailadresse diskriminierungsbeschwerdespam prevention@uni-tuebingen.de.
Wir leiten alle notwendigen rechtlichen Verfahrensschritte ein und prüfen den Fall auf seine Gesetzesmäßigkeit nach dem AGG, dem Disziplinar- oder Ordnungsverfahren nach § 62a LHG. Eine Vertraulichkeit zur Behandlung Ihres Falles und Ihrer personenbezogenen Daten für die Fallbearbeitung kann nicht gewährleistet werden, deswegen empfehlen wir die vorige vertrauliche Antidiskriminierungsberatung für eine Ersteinschätzung.
Diese Beschwerdestelle ist zuständig für alle Mitglieder der Universität Tübingen.
Zuständigkeiten in der Fallbearbeitung
Die Meldestelle für Hinweisgebende
Die für die Universität Tübingen zuständige interne Meldestelle für Hinweisgebende nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingerichtet. Die Abgabe von anonymen Meldungen ist gemäß Mitteilung des MWK möglich. Die Meldungen werden im Rahmen des HinSchG vertraulich behandelt. Meldefähige Verstöße nach dem HinSchG umfassen u.a. alle Arten von strafbewehrten Verstößen. Mehr Informationen
Postalisch (auch anonym) an:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Hinweisgebermeldestelle
Königstrasse 46
70173 Stuttgart
Hinweisgebermeldestelle@mwk.bwl.de
Sind Sie auf der Suche nach anderen Frage- und Hilfestellungen zum Thema Konflikte und Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, im Studium, während Ihrer Promotion oder innerhalb der Forschung zum Thema “Gute wissenschaftliche Praxis”, finden Sie hier unsere weiteren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Vertrauenspersonen und Personalvertretungen. Zentrale Anlauf- und Beratungsstellen